Personalausweis – Kopie: Antworten des Bundesdatenschutzbeauftragten

Meine Anfrage beim Bundesdatenschutzbeauftragten wurde am 09.11.10 wie folgt beantwortet:

„Häufig müssen sich Bürgerinnen und Bürger im Geschäfts- und Rechtsverkehr durch die Vorlage ihrer Personalausweise, Reisepässe oder Führerscheine ausweisen, z. B. bei Kreditinstituten, Mietwagenverleihern, der Schufa, Videotheken, Warenhäusern, oder anderen Stellen. Inzwischen ist sehr verbreitet, dass diese Stellen Kopien der vorgelegten Ausweisdokumente anfertigen und bei sich aufbewahren. Diese Kopien enthalten jedoch mehr Daten als zur Legitimation oder Identitätsfeststellung erforderlich sind.

Die Anfertigung von Kopien der Ausweise mag zwar praktisch sein, ist aber weder gesetzlich vorgeschrieben noch erforderlich.

Es reicht nämlich vollkommen aus, wenn die Stelle, bei der sich jemand ausweist, lediglich den Namen und die Anschrift der Person aufnimmt und vermerkt, dass sich diese Person ausgewiesen hat. Es kommt nicht darauf an, ob sich jemand nur einmal oder immer wieder ausweisen muss, insbesondere gegenüber wechselndem Personal in der Einrichtung, die jeweils aufgesucht wird.

Für die Kreditinstitute hat der Zentrale Kreditausschuss der Spitzenverbände der Kreditwirtschaft in Abstimmung mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen z. B. folgendes festgelegt: Es reicht aus, wenn die Ausweisdaten von „Dauerkunden“, die über einen in der Europäischen Union ausgestellten Personalausweis oder Reisepass verfügen, bei der erstmaligen Identifizierung datenverarbeitungstechnisch oder handschriftlich aufgezeichnet werden. Ausweiskopien sollten aus datenschutzrechtlichen Gründen keinesfalls gegen den Willen des Kunden erfolgen.

Sie müssen es also nicht hinnehmen, dass von Ihrem Ausweis, Pass oder sonstigem Legitimationsdokument ohne Ihre Einwilligung eine Kopie angefertigt wird.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei, eine Kopie Ihres Ausweises anfertigen zu lassen. Dabei sind die Stellen verpflichtet, die Kopie Ihres zur Identitätsfeststellung anlässlich Ihres wiederholten Erscheinens dort zu verwenden. Zu einem anderen Zweck därfen die Daten auf der Kopie nicht verwendet werden. Trotzdem sollten Sie die Stelle, der Sie erlauben, Ihren Ausweis zu kopieren, auf diese Zweckbindung hinweisen.

3 Gedanken zu „Personalausweis – Kopie: Antworten des Bundesdatenschutzbeauftragten“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte Ihnen einmal folgenden Fall schildern:

    Ich habe am 25.05.2020 auf dem Stellenportal „indeed“ eine Stellenanzeige gefunden.
    Dann bin ich auf ein Formular auf der Webseite gelangt.
    Dort habe ich (leider!) meine Daten eingetragen und die geforderten Fotos (Vorderseite / Rückseite / Selfie mit Ausweis) für den Bewerbungsprozess hochgeladen.
    Gestern hatte ich erste Gespräche mit der Schufa, mit einem Anwalt und dem Bürgerbüro Marl (wo ich wohnhaft bin). Das Bürgerbüro hat den Personalausweis nun auf ungültig gesetzt. Ob dies nun verhindert, dass z. B. in meinem Namen Bankkonten eröffnet werden, weiß ich leider bisher nicht.
    Ich komme nach diesen Gesprächen zur Ansicht, dass hier das große Risiko von Betrug besteht.
    Bei der Polizei habe ich soeben eine Anzeige erstattet.

    Ich stelle mir jetzt die Frage, was ich pro-aktiv noch tun kann? Wie läuft bei Ihnen der Prozess der Kontoeröffnung ab? Ich habe gesehen, dass bei manchen Banken die Variante mit dem Foto-Identifizierungsverfahren angewendet wird. Welches Risiko besteht nun für mich? Wie genau wird z. B. der Personalausweis geprüft (meiner ist ja nun auf ungültig gesetzt, dennoch existieren die Fotos)?

    Eine schnelle Rückmeldung Ihrerseits wäre sehr hilfreich!

    Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen
    Matthias T.

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    • Hallo Herr T.
      Ich habe ein ähnliches Problem mit einer anderen Internetseite. Die Polizei meinte zu mir, dass ja noch nichts passiert sei und ich das beobachten solle.
      Was genau haben Sie mit der Schufa und dem Bürgerbüro besprochen und unter welchem Aspekt haben Sie die Anzeige erstattet? Ich bin aktuell etwas überfragt und ärgere mich nur, diesen Fehler begangen zu haben.
      Ich habe auch eine Seite genutzt und dort meine normalen Daten sowie meine Vorder und Rückseite hingeschickt. Was bedeutet denn, dass der Ausweis ungültig ist? Dass die Nummer dann nicht mehr nutzbar ist?

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  2. Airbnb wollte für eine Appartmentbuchung auch eine Ausweiskopie.
    Informationen werden Stück für Stück mehr eingefordert. Erst Telefon oder Email und ungekehrt, dann Kreditkartendaten und dann eine Ausweiskopie.

    Natürlich haben wir das sofort abgebrochen. Ausweiskopien sind das Einfallstor für Identitätsdiebstahl und jede Menge Ärger. Unternehmen wie vor arbeiten mit Paypal und anderen PSD2 Zahlungsdiensten zusammen, die wiederum mit bis 600 Drittanbietern Daten austauschen.
    Nein danke zu Klarna, Sofortüberweisung und etlichen anderen Datenschnüfflern.

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