Trickbetrüger bei der Altkleidersammlung

Nur ein kleiner Teil landet wirklich bei Bedürftigen. Gesammelt wird von karitativen aber auch von kommerziellen Unternehmen. Kleider werden an Second-Hand Läden und ins Ausland verkauft. Das Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) rät, gebrauchte Kleidung wenn möglich in Ihrer direkten Umgebung zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation abzugeben. Nutzen Sie nur Container oder Säcke mit Namensbezeichnungen.

Das NDR Fernsehen klärte am 04.11.11 über die Altkleider-Lüge auf: Ein geringer Teil der Kleidung wird direkt in Deutschland an Bedürftige ausgegeben. Die besten noch brauchbaren Sachen gehen nach Osteuropa und in die arabischen Staaten. Sechzig Prozent der heimischen Ware gelangt nach Afrika. Nicht nur deutsche Firmen und einige große Hilfsorganisationen verdienen gut an den Kleiderspenden, auch für viele Händler in Afrika sind Altkleiderspenden ein lukratives Geschäft. Selbst die Ärmsten der Armen müssen dafür bezahlen. Die Billigkleider überschwemmen die Märkte des Landes und zwingen die afrikanische Textilbranche in die Knie. Hintergründe zum Thema im Dossier.

Mitunter sind gewerbliche Sammelbehälter mit Namen und Emblemen versehen, die einen gemeinnützigen Eindruck vermitteln. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mitteilt, verschweigen unseriöse Sammler gern Namen und Adresse und geben auf dem Werbezettel nur eine Telefonnummer an. Wer anruft, erreicht oft niemand oder landet immer wieder auf einer Mailbox. Oder die Nummer führt nur zur Druckerei der Handzettel, die mit der Sammlung selbst nichts zu schaffen hat.

Auf den Sammelbehältern muss in klarer und verständlicher Form, die Firmierung bzw. den Vor- u. Zunamen des Sammelnden sowie die ladungsfähige Anschrift angegeben sein. Für die spendenden Verbraucher muss nachvollziehbar sein, wer diese Dienstleistung erbringt. Dies ergibt sich aus der Dienstleistungsinformationspflichtenverordnung.

Bei Verstößen verständigen Sie die Wettbewerbszentrale

LG Bochum untersagt wettbewerbswidrige Werbung für eine Altkleider- u. Schuhsammlung

Mit einem Anerkenntnisurteil endete am 28.04.2011 eine gerichtliche Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit einem Unternehmen, das unter dem Namen „Verein zur Kontaktpflege mit Behinderten e.V.“ eine Altkleider- u. Schuhsammlung angekündigt hat (LG Bochum, Az. I-14 O 46/11). Beworben wurde diese Altkleider- u. Schuhsammlung u.a. mit dem Hinweis „Keine Reklame! … Auch die kleinste Spende hilft … Der Verein zur Kontaktpflege mit Behinderten e.V. trägt sich finanziell ausschließlich aus eigenen Mitteln sowie freundlich zugedachten Spenden … Unsere Sammler sind Mitglieder des Vereins … Wir danken für Ihre Bemühungen und Hilfe!“.

Nicht angegeben wurde, dass es sich um eine gewerbliche Sammlung handelt. Nicht angegeben wurde außerdem , ob und in welcher Höhe der Verein zur Kontaktpflege mit Behinderten e.V. an dem Erlös der Altkleidersammlung finanziell beteiligt wird. Das Gericht folgte der Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass es sich hierbei um eine irreführende Werbung handelt. Außerdem ist das beklagte Unternehmen den in § 2 DL-InfoV aufgestellten Informationspflichten nicht in vollem Umfang nachgekommen, da die vollständige Identität des gewerblichen Altkleider- u. Schuhsammlers in der Werbung nicht angegeben wurde. Auch dies sah das Gericht als unzulässig an.

Quelle: www.wettbewerbszentrale.de v. 01.06.11

FairWertung

Die derzeit rund 100 Vertragspartner des gemeinnützigen Verbandes Fair Wertung, www.fairwertung.de, haben sich verpflichtet, bei Sammlung und Vermarktung sozial und umweltverträgliche Standards einzuhalten. Dazu zählt beispielsweise: keine Namens- oder Markenlizenz an (gewerbliche) Dritte zu vergeben, wahrheitsgemäße Angaben über Zweck und Verwendung der Kleidersammlungen zu machen, die eingesammelte Kleidung ordnungsgemäß zu sortieren und zu vermarkten. Ausweis dieser Haltung ist das Zeichen FairWertung, das der Verein, der selbst keine Altkleider sammelt, gegen eine Lizenzgebühr vergibt.

Schreibe einen Kommentar