Darf ich bei Trickbetrug die Polizei über Notruf 110 verständigen?

Notruf 110 Sie können die Polizei auch über den Notruf 110 verständigen, in einem solchen Fall ist das kein Missbrauch der Notfallrufnummer. Verständigen Sie die Polizei auch über 110. wenn Sie nicht auf den Trick reingefallen sind.

Schämen Sie sich nicht!

Opfer schämen sich, dass sie auf die Täter hereingefallen sind oder haben das Entwendete bereits abgeschrieben und halten eine Anzeige für sinnlos. Aber jede angezeigte Tat bietet weitere Hinweise, die zur Ermittlung dieser Täter führen können..

Notrufe sind gebührenfrei.

Sie können die 110 von jedem Münztelefon ohne Münzen und von jedem Kartentelefon ohne Karte erreichen.

Seit Juli 2009 können Notrufe mit dem Handy nur noch getätigt werden, wenn die SIM-Karte eingelegt ist. Der Notruf ist auch ohne Guthaben möglich.

Die Pflicht zur eingelegten SIM-Karte wurde durch die Notrufverordnung des Bundeswirtschaftsministerium festgeschrieben, die am 18.03.2009 in Kraft getreten ist.

Nicht reingefallen, trotzdem Polizei verständigen?

Verständigen Sie die Polizei auch, wenn Sie nicht Opfer eines Trickbetruges geworden sind und die Betrugsabsicht rechtzeitig erkannt haben. Die Polizei kann dann über die Presse die Leser warnen. Die Ergreifung der oft schon gesuchten Täter ist außerdem leichter, wenn man weiß, in welcher Gegend sie sich aufhalten.

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