Achtung! Vermeintlicher Reisegewinn – So kommen Sie den Betrügern auf die Spur

Kompass Holidays GmbH: LG Bremen untersagt Werbung für „Gewinnreise“…

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Bremen dem Reiseanbieter Kompass Holidays GmbH, Bremen, untersagt, in Werbeschreiben mitzuteilen, der jeweilige Werbeadressat habe eine Reise gewonnen, wenn der Gewinner der Reise gleichwohl Kosten, insbesondere für einen Kerosinzuschlag, Flughafenzuschlag und/oder Saisonzuschlag, für die Reise tragen muss (Urteil vom 22.02.2017, Az. 12 O 203/16).

Das Unternehmen hatte im April 2016 Werbeschreiben, sogenannte Gewinnmitteilungen, an Verbraucher verschickt. In diesem Schreiben wurde dem Verbraucher mitgeteilt, dass er eine 8-tägige Traumreise für zwei Personen in die Türkei gewonnen habe. Es wurde dann darauf hingewiesen, dass nur ein eventueller Flughafenzuschlag und/oder ein eventueller Saisonzuschlag anfielen. In einer Anlage zu dem Schreiben wurde dann unter der Rubrik „exklusive Leistungen“ darauf hingewiesen, dass ein „Kerosinzuschlag“ in Höhe von ca. 49 EUR vor Ort bei der Reiseleitung zu zahlen sei.

In seiner Entscheidung teilt das LG Bremen die Auffassung der Wettbewerbszentrale, dass die Inanspruchnahme eines „Gewinns“ nicht mit der Erhebung zusätzlicher Kosten verknüpft werden darf (Nr. 17 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG).

Wir begrüßen diese Entscheidung“, so Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung des Urteils. „Reiseanbieter, die am Markt bestehen wollen, haben letztlich nichts zu verschenken. Verbraucher sollten daher Gewinnmitteilungen, in denen „Gratisreisen“ versprochen werden, kritisch auf Zusatzkosten und versteckte Aufschläge überprüfen“

Quelle: www.wettbewerbszentrale de v.14.03.17

Reisegewinn per Mail, Post, Telefon, Internet Reiseberwertungsportale

Wenn ein Veranstalter Reisen verschenkt oder all zu günstig anbietet, müssen Verbraucher damit rechnen, dass der Reiseveranstalter sich seine Kosten über andere Wege hereinholt. Wenn also eine Reisegewinnbenachrichtigung im Briefkasten liegt, sollte man die am Besten gleich in den Müll werfen.

Bei Internetgewinnspiel Hauptgewinn Reise nach Prag gewonnen

Für einen Verbraucher aus Niedersachsen schien es seriös zu sein, über eine Tageszeitung an einem Internetgewinnspiel einer GmbH teilzunehmen. Mit Erfolg! Er kassierte den Hauptgewinn: einen Gutschein im Wert von 398 Euro über eine viertätige Reise nach Prag für zwei Personen. Mit drei Übernachtungen in einem Mittelklassehotel, individueller Terminabsprache, ggf. Saisonzuschlägen und Zusatzleistungen und direkter An- und Abreise mit einem Fernbus. Er solle lediglich eine Telefonnummer anrufen. In dem Telefonat wurde dem Verbraucher mitgeteilt, dass die Bedingung für den Hauptgewinn sein Einverständnis sei, in den nächsten Tagen von einer Klassenlotterie angerufen zu werden. Er willigt ein.

Einen Tag später klingelte bei ihm auch prompt das Telefon. Ihm wurden Millionenbeträge in den unterschiedlichsten Spielvarianten versucht schmackhaft zu machen. Er lehnte ab und beendete das Gespräch.

Per E-Mail erhielt er trotzdem einen Reisegutschein für Prag von einem Reiseveanstalter, den er ausdrucken sollte. Er solle zur Abstimmung der Reise anrufen. Das tat er auch. Jetzt nahm das Ping Pong Spiel seinen Lauf: Der Verbraucher bestritt einen aufreibendem E-Mail-Verkehr und Telefonate mit dem Reisevernstalter. Immer wieder wünscht er, die Reiseunterlagen zugesandt zu bekommen. Das wird ihm auch zugesagt, doch die Unterlagen landen nicht in seinem Briefkasten. Anstelle der Reiseunterlagen erhält er ein „Upgrade“-Angebot des Hotels. Dieses lehnt er ab, bittet zum erneuten Male um die Zusendung der Reiseunterlagen. Wenig später flattert ihm anstelle der Unterlagen eine Mahnung für nicht geleistete Anzahlungen ins Haus. Er beschwert sich erneut. Endlich erhält er den konkreten Reisetermin und die dazugehörigen Unterlagen per Post. Er zahlt 100 Euro als Anzahlung.

Über Umwege soll es jetzt nach Prag gehen In den Reiseinformationen steht, dass eine Stippvisite nach Karlsbad oder Pilzen erfolgt. Der Verbraucher storniert die Reise. Er ging von einer Direktfahrt nach Prag aus. Er fordert die von ihm geleisteten Anzahlungen von 100 Euro zurück. Die Antwort: Eine Stornorechnung über 100 Euro.

Gewinnspiele, in denen kostenlose Reisen versprochen werden, sind eine dreiste Strategie Verbraucher zu verlocken, um sie dann regelrecht abzuzocken. Bei Gewinnspielen ist deshalb Vorsicht geboten und bei gewonnenen Gratisreisen sollten Sie sich nicht vorschnell locken lassen. Die Verbraucherzentrale berät Sie gern.

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 23.05.16

Auch mit unerwünschten Werbemails werden Reisen angeboten. Einem Leser der Pfiffigen Senioren wurde per Mail mitgeteilt, er hätte angeblich an einem Internetprämienspiel teilgenommen und nun eine Reise in die Türkei für 2 Personen gewonnen. Der Leser hat nie an dem Prämienspiel teilgenommen. Flugkontingentverwaltung 45 €, Flughafensicherheitsgebühr 49 € , teilt der Leser mit.

Für Rückrufe ist eine 01805-Nummer angegeben. Unerwünschte Werbemails mit Rufnummernbezug kann man der Bundesnetzagentur melden, sie wird die Nummer ggf. abschalten.

Geben Sie am Telefon nie Bankdaten heraus

Mit dem Versprechen eines Reisegewinns versuchen Betrüger telefonisch an die Kontodaten angerufener Personen zu kommen. Sie bitten den Angerufenen um seine Kontoverbindung, damit der Gewinn über das Konto abgewickelt werden kann. Die im Display eingeblendeten Telefonnummer existiert nicht. Die sichtbare Nummer gehört nie zu dem Anrufer, der über ein Computernetzwerk anruft (Voice over IP) und dabei die Möglichkeit nutzt, eine andere Nummer erscheinen zu lassen. Ziel der Betrüger ist es, die Kontodaten zu erlangen, um damit an das Geld der Inhaber zu kommen. Geschädigte, bei denen entsprechende Abbuchungen erfolgten, sollten sich unverzüglich bei der örtlichen Polizei melden und Anzeige erstatten.

Anruf Reisegewinn, aber vorher 100 Euro Steuern zahlen

Bereits Mitte September meldete sich ein 38-jähriger Zevener bei der Polizei in Zeven, dass er von einer unbekannten Dame angerufen worden sei, die ihm mitteilte, dass er für rund 800 Euro eine Türkei-Reise gewonnen habe. Dieses sei durch Ziehung seiner Telefonnummer geschehen. Allerdings müsse der Zevener die Summe mit 100 Euro versteuern, dafür benötige man seine Kontoverbindung. Das wurde von dem Zevener abgelehnt.

Ganz offensichtlich handelt es sich um den so genannten Provisionsbetrug, bei dem die Täter mit einer größeren Summe locken, um eine geringere Summe von dem Opfer zu erhalten. Mit der Überweisung in die Türkei wird der Weg des Geldes verschleiert. Von dem Geld sehen die Opfer nie etwas wieder, so die Erfahrung der Ermittler. Beliebt ist beispielsweise auch, dass mit einem hochwertigen Auto gelockt wird. So haben Betrüger bereits mehrere 1000 Euro von arglosen Opfern im Landkreis erlangt.

Quelle: Polizeipresse Rotenburg, news v. 26.09.12

Ein Leser der Pfiffigen Senioren berichtet am 29.05.12 von dem Anruf einer Firma Aqua Media, Kolberstr.17, Hamburg GF. Ralf Michael, Anrufender: Frank Mello Tel. 040-60941858. Angeblich hätte er einen Reisegutschein, alternativ 359 Euro aufs Konto gewonnen. Die Kundendaten hätten sie von der Telekom.

Bei www.firmenwissen.de ist die Firma nicht verzeichnet, Internetsuche ebenfalls erfolglos. Bei meinen Kontrollanrufen am 30.05.12 hieß es: „Dieser Anschluss ist vorübergehend nicht erreichbar, bitte rufen Sie später wieder an.“ Ziemlich unüblich für eine seriöse Firma.

Möglich, dass dem Anruf eine eine schriftliche Reisebestätigung mit einer Zahlungsaufforderung folgt und ein Vertrag untergeschoben werden sollte.

Kein Verlass auf Internet Reisebewertungsportale?

Verbraucher müssen sich auf Reise Bewertungsportale im Internet verlassen können

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat festgestellt:

Immer wieder gibt es Berichte über gefälschte Bewertungen von Unternehmen. Auf vielen Portalen ist zudem nicht ersichtlich, wie das Ranking der bewerteten Unternehmen oder Produkte zustande kommt oder ob Provisionen für die Positionierung auf dem Portal gezahlt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert Betreiber von Bewertungs- und Vergleichsportalen auf, für einen effektiven Schutz vor gefälschten Bewertungen und mehr Transparenz in Bezug auf Bewertungsmethoden und Finanzierung sorgen. Andernfalls müssten neue gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten für mehr Transparenz sorgen.

Urteilen Sie selbst

In diversen Reisebewertungsportalen melden sich Mitglieder in den Foren mit dem Namen „pfiffige senioren“ an und geben für „Schöne FFO Weltreisen“ positive Reisebewertungen ab. Ein Forenmitglied auf dem Portal cylex schreibt sogar: „Pfiffige Senioren de Wir sind begeistert“.
Hier soll offenbar der Eindruck erweckt werden, dass diese Webseite www.pfiffige-senioren.de von den FFO-Reisen begeistert ist. Die Betreiberin der Webseite www.pfiffige-senioren.de distanziert sich von diesen Bewertungen. Sie hat zu „Schöne FFO Welt Reisen GmbH“ nie eine Reisebewertung in einem Bewertungsportal abgegeben und wird dies auch in Zukunft nicht tun. Ansonsten: Kommentar überflüssig.

WTI Touristik, Brookweg 36 D-49661 Cloppenburg

Reisen wurden entweder abgesagt oder verschoben, Kunden werden dennoch mit Stornokosten beglückt.

Im Internet und in der Presse wird gewarnt. In Österreich warnt www.konsument.at, die Arbeiterkammer Niederösterreich sagt „Hände weg“ von WTI Touristik GmbH.

Die Märkische Oderzeitung berichtet am 15.12.11 von einer Dame, die bei einer Kaffeefahrt eine Reise zugesagt hatte, aber dann von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hatte. Zitat Märkische Oderzeitung: „Was sie aber nicht zurück bekommen hat, das war die Beratergebühr von 31 Euro und praktisch die erste Rate der Reiserücktrittversicherung in Höhe von vier Euro. Dasselbe wurde ihrem Mann berechnet, so dass das Ehepaar jetzt einen finanziellen Verlust von 70 Euro in Kauf nehmen muss.“

„Man könnte klagen, aber letztlich bestehe die Gefahr, mehr Aufwand für den Prozess zu haben, so dass sich das wegen dieser Summe möglicherweise nicht lohne, rät Verbraucherschützer Harald Gräfe von der Verbraucherzentrale Brandenburg von einem Gang zum Gericht ab. Er weist aber daraufhin, dass es im Zusammenhang mit derartigen Beraterverträgen ein Bearbeitungsgebühr gar nicht geben könne. Dies sei alles Bestandteil des Reisevertrags. Auf dem Vertrag fehle auch der Hinweis auf das Widerspruchsrecht.“ Zitatende

Ein Leser der Pfiffigen Senioren setzt sich für seine in Holland wohnenden Eltern ein. Die bezahlten dort für eine Reise nach Deutschland, Prignitz 478 Euro für 2 Pers. Sie wurden am Reisetag dem 01.08.2011 aber nicht abgeholt. Die Abfahrtplatz war : Holland, Krommenie-Assendelft. Kein Bus kam von WTI.

Die Reise sollte nun erst im nächten Jahr (30.07.2012 – 02.08.2012) stattfinden. Die Eltern (94 und 88 Jahre alt) wollten aus Gesundheitsgründen dann nicht mehr fahren. Aus Kulanz verzichtete WTI auf die Annulierungskosten von 23,95 €, nicht aber auf die Reisekosten. Der Schriftwechsel liegt hier vor.

Verbraucherzentrale erzwingt Rückzahlung nach Kaffeefahrt-Abzocke. Nach CLT Marketing nun E.T.V. Vertrieb.

Im Jahr 2010 schloss eine CLT Marketing GmbH aus Cappeln auf Kaffeefahrten Reiseverträge mit Zahlung eines „Christophoros – Sorglospaketes“ für 49 Euro pro Person ohne Übergabe eines Sicherungsscheins ab. Als Reisende den Vertrag später widerriefen, schickte der Veranstalter eine Stornokostenrechnung anstatt die bereits gezahlten Gelder zurück zu zahlen.

Als die Verbraucherzentrale Brandenburg daraufhin das Unternehmen erfolgreich verklagte, verschwand es vom Markt und zockt nun als E.T.V. Vertrieb UG gemeinsam mit einer Calzone aus Luxemburg hunderte Verbraucher mit der gleichen Masche weiter ab. Dieser Tage erstattete die Verbraucherzentrale Strafanzeige und knüpfte eine bundesweite Allianz aus Verbraucherzentralen, Gewerbe- und Strafverfolgungsbehörden sowie Verbrauchern, die schließlich zur Erstattung der bereits gezahlten Gelder durch die Firma E.T.V. nach Vertragswiderruf führte.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. v. 14.06.11

Verbraucherzentrale warnt vor…

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt am 09.06.15 vor der „Räucherkate“ Eine 86-jährige Verbraucherin nahm an der Fahrt teil und gewann auf der Verkaufsveranstaltung eine Reise, für die sie allerdings eine Vermittlungsgebühr zahlen musste. Zusätzlich zu einem Nahrungsergänzungsmittel wurde ihr noch ein „Senioren-Notfall-Handy“ verkauft, so dass sie insgesamt mehr als 1 500 Euro hinblättern musste. Sie erhielt weder eine Durchschrift noch die Vertragsunterlagen. Diese lagen mitsamt dem erworbenen Telefon drei Wochen später in ihrem Briefkasten. Erst jetzt erkannte Gisela F., dass sie einen 24-Monatsvertrag zum Preis von 19,99 Euro pro Monat unterschrieben hatte. Den Vertrag konnte sie mit Hilfe der Verbraucherzentrale widerrufen.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt vor der Bio Fit Vital GmbH aus München. Ein Verbraucher aus Wolfsburg legte der Verbraucherzentraale eine Buchungsbestätigung und Rechnung der Bio Fit Vital GmbH aus München vor. Er habe an einem Preisausschreiben teilgenommen und eine 4-tägige Busreise im Wert von 299 Euro gewonnen, zu der er sich anmeldete. Erst der „Buchungsbestätigung“ entnahm er, dass er eine Buchungsgebühr von 49 Euro zahlen sollte. Auch war auf der Rechnung gleich ein Versicherungspaket zum Preis von 23 Euro zusätzlich vermerkt. Prüfen Sie angebliche Reisegewinne sehr genau auf Zusatzkosten und Fallstricke. Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern e.V. und die Verbraucherzentrale Brandenburg warnen am 19.11.2010 und 16.11.11 vor:

  • „Kultur- und Eventreisen“ aus Lübben Für ein „Rundum-Versicherungs-Paket“ schröpft man Verbraucher heute schon um 59 Euro pro Person, obwohl die Verbraucherzentrale bereits gegen 49 Euro Vorkasse für ein „Christophoros-Sorglospaket“ erfolgreich geklagt hatte.
  • dem Reiseveranstalter PL & S. BV aus NL-9672 BN Winschoten. Die Reise fand nicht statt und der angezahlte Betrag in Höhe von 150 Euro wurde nicht erstattet.
  • Sonne, Meer & Berge Reisen Ltd aus NL-1180 MA Amstelveen, die geleistete Anzahlung in Höhe von 40 Euro an eine Reise Plus UG mit Postfach in Bremen und 156 Euro an eine Möven Touristik AG aus CH-5274 Mettau für Beratungs- und Servicegebühren wurde nicht zurückerstattet. Auch die Arbeiterkammer Österreich warnt vor der Möven Touristik AG
  • dem Reiseveranstalter A:A:A:Isabella Vertriebs GmbH mit Postfach in Berlin, und vor BHW-Reisen-Hotelvermittlung und Reiseorganisation aus Turnow, welcher die Reise mangels Teilnehmerzahl absagten und das Geleistete in einbehielt.

Eine Verbraucherin aus Braunschweig unterschrieb auf einer Ausflugsfahrt einen Vertrag über eine Reiseanmeldung nach Prag bei Wohlfühlreisen AG (65 Euro Anzahlung, 20 Euro Vermittlungsgebühr). Nun erhielt sie ein Schreiben der Columbus Travel & Insurance GmbH über die Fälligkeit einer Servicegebühr in Höhe von 59 Euro. Die Widerrufsbelehrung ist kaum lesbar. Widerrufen Sie den Vertrag. Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale. (Quelle: Vorsicht Falle, Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 25.11.15)

Ein Verbraucher aus Hannover legte der Verbraucherzentrale Niedersachsen eine Zahlungsaufforderung der Wohlfühl Reisen AG aus der Schweiz vor. Er hatte sich für eine per Wurfsendung angebotene Reise nach Masuren-Polen für 199 Euro interessiert. Als er die Reisebestätigung dann allerdings für 297 Euro erhielt, bestritt er den Vertrag. Hierauf erhielt er eine Stornorechnung von 54,80 Euro. Als er diese nicht zahlte, erhielt er eine Mahnung über 84,80 Euro. In der letzten Zahlungsaufforderung wird mit Vollstreckung gedroht. Ein Antwort-Einschreiben auf die Mahnung kam ungeöffnet zurück. Ein Vertrag ist nicht zustande gekommen, 30 Euro Mahngebühren sind viel zu hoch und ohne Vollstreckungstitel kann nicht vollstreckt werden. Zahlen Sie nicht! Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale. (Quelle: Vorsicht Falle, Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 30.10.15)

Eine Verbraucherin aus Peine berichtete der Verbraucherzentrale Niedersachsen von einem übereilten Vertragsschluss auf einer Freizeitveranstaltung der Wohlfühl Reisen AG in Paris /Frankreich. Sie buchte eine 5-tägige Auslandsreise. Dass dabei zwei Unterschriften verlangt wurden, wurde ihr erst später bewusst. Zuhause angekommen widerrief sie die gebuchte Reise fristgerecht. Nun soll sie trotz widerrufenem Vertrag eine Servicegebühr (Reisepluspaket) von 158 Euro für einen angeblichen Vermittlungsvertrag der Firma Columbus Travel & Insurance GmbH (Schlieren/Schweiz) zahlen. Bestreiten Sie diese zusätzlichen Kosten! Rat und Hilfe finden Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale. (Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen v. 22.09.15 )

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat den Schweizer Reiseveranstalter Wohlfühl-Reisen AG abgemahnt. Mehrtätige Reisen wurden „für null Euro“. angeboten. Der Veranstalter langte nach Vertragsschluss bei Zusatzkosten wie für Kautionen, Kraftstoff, Kerosin, Maut und Flughafengebühren kräftig zu – und übergab nicht einmal den obligatorischen Reisesicherungsschein zur Insolvenzabsicherung für die Kunden (Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg v. 31.03.11)

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt teilt am 11.01.13 mit: Das Amtsgericht Neubrandenburg hat das Insolvenzverfahren gegen die Inhaberin der Reisevermittlung Häntzschel, Stefanie Häntzschel, unter dem Aktenzeichen AZ 701 IN 264/12 eröffnet. Ansprüche müssens zum 24. Januar 2013 müssen beim Insolvenzverwalter (Rechtsanwalt Michael Busching, Friedrich-Ebert-Straße 36, 14469 Potsdam, Telefon 0331-2980017, bestellt. ) angemeldet werden. Bei Fragen können sich Verbraucher an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt wenden.

Der miese Trick der Firma. Das Reisebüro hatte Reisen für angeblich 0 Euro vermittelt. Mit Vertragsabschluss wurde ein Reisevermittlungsvertrag geschlossen, der eine Beratungs- und Servicegebühr enthielt, die sofort zu zahlen war. Bis zu 99 Euro pro Person und gebuchter Reise wurden verlangt. Viele Betroffene zahlten so einige Hundert Euro. Beim Widerruf wurden die eingezogenen Beträge nicht erstattet.

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Maxim Reisen Industriestraße 20, 49685 Emstek, weil bei Gratisreisen eine Bearbeitungsgebühr von rund 50 Euro gefordert wird. Eine Leserin der Pfiffigen Senioren hat uns die Gewinnbenachrichtigung zukommen lassen.

Verbraucherzentrale erfolgreich gegen CLT-Marketing

Die Verbraucherzentrale Brandenburg errang dieser Tage vor dem Landgericht Oldenburg einen Sieg gegen die CLT-Marketing GmbH Cappeln. Laut Urteil vom 26.01.2011 (Az: 5 O 2691/10) darf das Unternehmen bei Werbeverkaufsveranstaltungen künftig nicht mehr:

Gewinne in Form eines Reisegutscheines übergeben und diese mit Anmeldungen für eine Reise und ein „Christophorus-Sorglos-Paket“ für 49 Euro verbinden, ohne den Verbraucher über sein bestehendes Widerrufsrecht zu belehren,

# Zahlungen für die Anmeldung einer Reise und eines Christophorus-Sorglos-Paketes entgegen nehmen, ohne zuvor einen Reisesicherungsschein übergeben zu haben,

# gegenüber Verbrauchern auf Freizeitveranstaltungen eine als „Stornierungsbelehrung“ bezeichnete Erklärung abgeben.

Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg v. .04.02.11

Reisegewinn erst nach Zeitungsabo

Eine 55-jährige Gelderanerin erhielt den Anruf von einer Frau, dass sie bei einem Gewinnspiel im Internet eine Türkeireise und 800,00 Euro in bar gewonnen habe. Sie müsse lediglich ein Abonnement einer bestimmten Zeitschrift abschließen.

Nach erstem Mißtrauen willigte die Angerufene ein. Ihr wurde daraufhin der Anruf einer weiteren Person avisiert, die die Daten zum Abonnement aufnehmen würde. Dieser Anruf einer angeblichen Mitarbeiterin einer Werbefirma erfolgte kurze Zeit später. Die Personal- und Bankdaten wurden erfragt. Eine Aufzeichnung der mündlichen Zustimmung zum Abonnement erfolgte. Kurze Zeit danach riefen beide Anruferinnen, die jetzt nicht mehr zu erreichen sind, unter Vorwänden nochmals an.

Die Polizei rät: Seien Sie bei dubiosen Telefonanrufen besonders vorsichtig. Trauen sie keinen angeblichen Gewinnmitteilungen, bei denen von Ihnen eine Vorleistung gefordert wird. Beim Verdacht einer Straftat informieren sie unverzüglich die Polizei.

Polizeipresse Kleve, news aktuell gmbh v. 19.09.12

Kontakt nur mit 0900er Nummer

Bietet der Veranstalter als einzige Kontaktmöglichkeit eine 0900er Nummer (für 1,99 Euro pro Minute) an, lassen Sie die Finger von der Reise. Selbst bei Problemen wie Busverspätung, wird man bei einem Anruf abgezockt. Reisenden kann beispielsweise nicht zugemutet werden, zwei Stunden bei Schneetreiben im Dezember ohne Benachrichtigung vom Veranstalter und ohne die Möglichkeit, selbst Kontakt zum Veranstalter aufzunehmen, zu warten. Das hat das Landgericht Frankfurt/Main (Az.: 2/24 S 123/88) entschieden.

Kaution

Zahlen Sie keine Kaution. Manche Veranstalter verlangen dies für den Fall, weil angeblich viele Reisende die Reise nicht antreten würden. Versprochen wird die Rückzahlung der Kaution bei Reisebeginn. Zahlen Sie nicht, es ist fraglich, ob Sie das Geld wiederbekommen.

Nicht mit Karte bezahlen

Zahlen Sie den weder den Reisepreis, Buchungs- und Servicegebühren oder eine Reiserücktrittsversicherung mit ihrer EC-Karte und geben Sie ihre PIN nicht preis. Dubiose Reiseveranstalter buchen nicht nur den vereinbarten Reisepreis ab. Bezahlen Sie unter Eingabe der PIN, ist dies ein garantierter Zahlvorgang, der kann anschließend nicht widerrufen werden.

Unterschreiben sie kein Überweisungsformular, um die Reise anzuzahlen. Bei Überweisungen ist ein Widerruf bei der Bank nicht möglich. Lassen Sie sich nicht überrumpeln, auch wenn Ihnen der Verkäufer weismachen will, dass Sie den Betrag wie bei einem Lastschriftauftrag zurückbuchen lassen können.

Anzahlung, Sicherungsschein, Urlaubs-Verkaufsveranstaltungen

Sicherungsschein

Ein Hinweis der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg:
Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Pauschalreise, in der Regel Transport und Unterkunft, darf der Veranstalter keine Zahlung verlangen, ohne dass dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wurde, als Nachweis für den Abschluss einer Insolvenzversicherung. Bei so genannten Serviceentgelten, Bearbeitungs-, Buchungs-, oder Vermittlungsgebühren handelt es sich im Ergebnis um ein Entgelt für die Reise. Das Verlangen dieses Teils des Reisepreises ohne Übergabe eines Sicherungsscheins ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale unlauter gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), 651 k des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 6.7.2007, Az. 15 O 167/07).

Es gibt ein Veranstaltungsregister, da kann man einsehen, ob der Veranstalter seine Insolvenzversicherungspflicht erfüllt. Unter www.tip.de kann man das für den jeweiligen Veranstalter prüfen. Ggf. sollte das Gewerbeamt verständigt werden.

Anzahlungen

Zahlen Sie nichts an. Anzahlungen werden dabei manchmal als Verwaltungsgebühr deklariert, die Vertragsunterlagen werden aber nicht ausgehändigt, sondern angeblich in 14 Tagen abgeschickt, also nach Ende der Widerrufsfrist. Wenn Sie dann den Reisevertrag widerrufen haben Sie keine Beweise für die Anzahlung. Auch wenn der Veranstalter die Reise einfach verschiebt, kann die Reise bei einer Anzahlung nicht mehr ohne Stornokosten rückgängig gemacht werden.

Während der Reise kommen weitere Kosten wie z.B. Dieselzuschlag hinzu.

Es kann auch schwer werden, bei Widerruf die Anzahlung zurück zu erhalten. Wenn sich der Veranstalter einfach weigert, hilft nur klagen oder das Geld abschreiben.

Gerichte verbieten überhöhte Anzahlungen und Stornokosten bei Pauschalreisen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich in zwei Gerichtsverfahren gegen überhöhte Anzahlungen und Stornogebühren bei Pauschalreisen durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock vom 04.09.2013, Az. 2 U 7/13 (Aida Cruises)) verbot dem Kreuzfahrtveranstalter Aida Cruises, pauschal 50 Prozent des Reisepreises von Kunden zu kassieren, die bis zum 60. Tag vor Beginn der gebuchten Reise zurücktreten. Das Kammergericht Berlin (KG Berlin vom 19.08.2013, Az. 23 U 14/13 (JT Touristik) ) untersagte der JT Touristik GmbH, direkt nach Erhalt der Rechnung 35 Prozent Anzahlung auf den Reisepreis zu verlangen. Bereits rechtskräftig ist eine Entscheidung des Berliner Landgerichts (Urteil vom 23.11.2012, Az. 15 O 235/12) gegen die Humboldt Studienreisen GmbH. Das Gericht untersagte dem Veranstalter, eine Rücktrittspauschale von 40 Prozent des Reisepreises zu verlangen, falls ein Kunde bis zu 30 Tage vor Reisebeginn absagt.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) v. 24.10.13

Urlaubs-Verkaufsveranstaltungen

Handelt es sich bei dem Gewinn nicht um einen reinen Ferienaufenthalt, sondern sind in die Reise Werbeverkaufsveranstaltungen eingebettet und wird dies dem Reisegewinner verschwiegen, ist dies nach Meinung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg die Verschleierung einer Wettbewerbshandlung nach § 4 Nr. 3 UWG und irreführend im Sinn des § 5 UWG. Wird in der Gewinnmitteilung der Eindruck erweckt, der Verbraucher habe bereits einen Preis gewonnen, wenn tatsächlich die Möglichkeit, einen Preis zu erlangen, von der Zahlung eines Geldbetrags oder der Übernahme von Kosten abhängig gemacht wird, handelt es sich um eine unzulässige Geschäftshandlung gemäß Nr. 17 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 12.06.2013

Beratungs-, Servicegebühr, Vermittlungsgebühr, Saisonzuschlag

Häufig werden auch Reisen angeboten, für die vor Ort, z.B. bei Kaffeefahrten, schon ein „Beratungspreis, eine Servicegebühr, Saisonzuschlaaaag, eine Reiseversicherung“ oder „Organistionsgebühr„, welche direkt während der Kaffeefahrt bzw. der gewonnenen Reise kassiert wird. Kosten für Nebenleistungen wie zum Beispiel Reiserücktrittsversicherungen, Transportversicherungen, Bearbeitungsgebühren etc. müssen nach den Europaweiten Regelungen zum Widerruf ab Juni 2014 ausdrücklich vereinbart werden. Sogar 50 Euro Kaution pro Person forderte ein Veranstalter, die mit weiteren Ausflügen verrechnet werden sollten.

Nicht immer ist weder der Zahlungsempfänger bekannt noch ein Einziehungsbeleg über die Beratungs- und Servicegebühr vorhanden. Somit ist es kaum möglich, das Geld zurückzubekommen. Wer die Gebühr tatsächlich bezahlt, sollte deshalb Belege verlangen. Wenn Sie in bar oder über mobile EC-Terminals bezahlen, wissen Sie oft nicht einmal, wer das Geld bekommt. Auf den Kontoauszügen ist u.U. eine nicht existierende Firma genannt.

Schnäppchenreisen auf Kaffeefahrten: Vermittlungsgebühr

Der Teilnehmer hat eine günstige Reise auf einer Kaffeefahrt gebucht. Der Veranstalter ist in Eile, der Bus will weiter. In der Hektik hat man keine Zeit, den Vertrag in Ruhe durchzulesen. Zu Hause kommt beim Lesen des Kleingedruckten das böse Erwachen. Man hat nicht den Reisepreis, sondern nur „Vermittlungsgebühr“ bezahlt. Un noch etwas steht im Kleingedruckten: Eine Rückerstattung der Vermittlungsgebühr bei Widerruf, fristgerechter Stornierung oder Nichtantritt der Reise ist ausgeschlossen.

Erstattung der „Bearbeitungsgebühr“ gerichtlich erstritten

Ein Rentner hat erfolreich geklagt. Es ging um eine Einladung des „Lotto-Service“ in Lastrup, unterschrieben von einer Karin Ludwig. Zum Bericht

Abzocke mit Nahrungsergänzungsmitteln durch Reise-Rücktrittsversicherung aufgeflogen

Aufgeflogen ist der Fall nicht etwa durch das Misstrauen gegenüber dem Produkt und seinen Wirkungsweisen, sondern dadurch, dass die angebotene Reiserücktrittsversicherung für die bei der Veranstaltung ebenfalls buchbare Reise nicht mit der Scheckkarte bezahlbar war. Zum Bericht

Platzreservierung, Hotel Flatrate – Gutschein für Gratisübernachtung

Wer eine Reise „gewinnt“ muss u.U. viel Geld für eine Platzreservierung bezahlen.

Sie haben einen Gutschein für Gratisübernachtungen in Partnerhotels ihrer Wahl gewonnen. Das Essen müssen Sie allerdings bezahlen, auch wenn Sie nichts verzehren. Tatsächlich kostet dann aber oft das Frühstück so viel wie der ursprüngliche Zimmerpreis. Außerdem sind meist nur wenige Hotelzimmer wirklich verfügbar. Viele Hotels liegen meist nicht zentral. So entstehen Zusatzkosten für Taxen oder öffentliche Nahverkehrsmittel.

Reisepreis ändert sich

Der Gewinn ist eine Reise, aber nur für eine Person.

Wollen Sie doch tatsächlich allein fahren, kommt natürlich noch ein Einzelzimmerzuschlag dazu, der kann dann so hoch sein, wie die ganze Reise bei einem anderen Reiseveranstalter.

Eine zweite Person zahlt den vollen Reisepreis. Doch der ist dann überteuert. Bei einem anderen Reiseveranstalter wäre unter Umständen eine Reise für 2 Personen billiger gewesen.

Vor der Abreise wird plötzlich ein Dieselzuschlag pro Tag und Person verlangt. Auch ein Saisonzuschlag, von dem beim „Gewinn“ nicht die Rede war, wird erhoben. Auch eine Flughafengebühr kann noch auf Sie zukommen.

Ausflugspaket

Oft holt sich der Reiseveranstalter die Reisekosten mit einem fakultativen Ausflugspaket wieder herein. Die Reisenden werden meist erst während der Fahrt mit diesem Angebot konfrontiert. Dabei stellt sich oft heraus, das sich der Ausflug in erster Linie als eine stundenlange Verkaufsveranstaltung entpuppt.

Mit der Reise ist der Abschluss eines Verpflegungspaketes verbunden.Der Preis dafür übersteigt deutlich den Wert der gesamten Reise. Wenn man sich jedoch erst einmal im Hinterland eines südeuropäischen Urlaubslandes befindet, ist es natürlich sehr schwer, sich gegen diese Forderungen zur Wehr zu setzen.

Prüfen Sie die Reiseunterlagen

Aus den Reiseunterlagen muss hervorgehen, in welchem Hotel man untergebracht ist oder wie genau die Verpflegung aussieht,

Bei Flugreisen können Flugnebenkosten und Buchungsgebühren dazu kommen. Bei einer gewonnenen Pauschalreise ins Ausland muss Ihnen auch der Sicherungsschein ausgehändigt werden.

Werden bei angeblich kostenlosen Reisegewinnen keine Sicherungsscheine übergeben, aber Bearbeitungsgebühren, Einzelzimmer- und Treibstoffzuschläge, Kautionen oder Ausflugspakete berechnet, handelt es sich hierbei um Reisepreiszahlungen. Der Reiseveranstalter darf allerdings nur eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fordern und auch nur dann, wenn gleichzeitig ein Reisesicherungsschein übergeben wird..

Reiseveranstalter, die ihren Firmensitz nicht in der Europäischen Union haben, müssen sich bei einem in Deutschland ansässigen Insolvenzversicherer gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit absichern, bevor sie Reiseverträge mit Verbrauchern aus Deutschland schließen.

Daher Vorsicht: Keine Zahlung ohne Sicherungsschein!

Besonders gewonnene Rundreisen in die Türkei entpuppen sich im Nachhinein oft als Verkaufsfahrten. Für „Gewinner“ und Geschädigte solcher Reisen gibt es die Internetseite www.tuerkei.solic.de, die über Risiken aufklärt.

Widerruf

Auf Kaffeefahrten geschlossene Reiseverträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Haben Sie bereits etwas angezahlt, lassen Sie sich unbedingt bei der Anzahlung Belege geben, sonst haben Sie keinen Beweis für Ihre Zahlung.

Sie haben Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr, doch diese wird das Unternehmen kaum freiwillig zahlen. Ob eine Klage deswegen lohnt, ist eine andere Frage.

Sofern keine Widerrufsbelehrung erfolgte, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate

Sie wollen die gebuchte Reise nicht antreten und vom Vertrag zurücktreten? Hier könnte man sich auf Irrtum berufen, weil wesentliche Informationen vorher nicht gegeben wurden. Rat und Hilfe erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale

Rücktritt akzeptiert aber Rechnung für Geschenke

Wird eine Reise bei einer Kaffeefahrt gebucht, übergeben manche Unternehmer ein kleines „Dankeschön“, z. B. Schmuck. Widerruft der Kaffeefahrtteilnehmer die Reise fristgemäß, besteht der Unternehmer auf Bezahlung des Geschenkes, mit einer Rücksendung ist er nicht einverstanden.

Lassen Sie sich nicht darauf ein, es genügt, wenn Sie das Geschenk zurückschicken. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf dessen Bezahlung. Wenn bei einem Widerruf Folgekosten auf den Kunden zukommen, muss der Anbieter vorher darüber informieren und aufzeigen, wie diese Kosten verhindert werden können.

Gericht untersagt überzogene Kosten für Namensänderung bei Reisen

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher nach einer Reisebuchung den Namen eines Reisenden ändern lassen, darf der Veranstalter keine Zusatzkosten in Höhe des vollen Reisepreises oder mehr berechnen. Das hat das Landgericht München I nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die FTI Touristik GmbH entschieden.Die Richter stellten klar, dass Reiseveranstalter nur die tatsächlich entstehenden Mehrkosten verlangen dürfen (Urteil des LG München I vom 26.09.2013, Az. 12 O 5413/13 )

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband (www.vzbv.de) v.16.10.13

0 Euro-Reise

Nach § 661 a BGB hat ein Unternehmer, der Gewinnreisen verspricht und durch die Gestaltung von Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, diesen Preis dem Verbraucher auch zu leisten. Eine Klausel, wonach die Erfüllung dieser Gewinnzusage von der Zahlung einer Unkostenpauschale abhängig ist, ist nach einem Urteil des AG Cloppenburg (vom 23.2.2001, Az. 17 C 253/00) gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg v. 12.06.13

Keine Stornogebühren bei O-Euro Reisen

Wird eine kostenfreie Reise zu „0“ Euro ausgelobt, kann ein Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden auch keine Stornogebühren verlangen, da sich diese nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung (§ 651 i Abs. 3 BGB) nach einem Vomhundertsatz des Reisepreises bemessen. So sind auch 50 Prozent von „0“ Euro dann „0“ Euro.

Werden neben dem Reisegewinn bei oder nach Vertragsschluss sog. Servicepauschalen, Zuschläge, Kautionen o.ä. verlangt und kein Reisesicherungsschein übergeben, liegt ein Verstoß gegen § 651 k BGB nahe.

Die Reisevermittlung Häntzschel, die Verbraucher mit 0-Euro Reisen abgezockt hatte, ist seit Januar 2013 insolvent. weitere Information

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt v. 17.08.11

4 Gedanken zu „Achtung! Vermeintlicher Reisegewinn – So kommen Sie den Betrügern auf die Spur“

  1. Aventia Touristik. Eine Unverschämtheit von Ihnen. Eine
    Gratis Reise mit Gutschein anzubieten Werte von 498€ Paris.
    Nach 5 Tagen bekam ich schon eine Anzahlung von 39,80 ich leider
    gleich einzahlte. Paar Tage später kam auch schon die nächste Anzahlung von aufeinmal 79,80€.
    Hatte ein komisches Gefühl und mir mir war doch die Anzahlung zu viel. Ich stornierte gleich per Mail! Ich hatte doch die Reise gewonnen,
    und kam mir von Aventia Touristik abgezockt vor. Ich schaltete gleich meine Rechtsberatung ein. Trotzdem, obwohl mein Rechtsanwalt schon etliche Briefe Ihnen schrieb und auch mit Klage,
    sendeten sie mir jetzt eine Titulierunsankündigung. Das sich so eine unseriöse Firma noch soetwas schicken getraut ist armselig. Ich werde es wieder meinem Rechtsanwalt geben,
    und mal schauen ob jemand aus Deutschland nach Österreich kommt um mich zu klagen. Ich verstehe so ein angebliches Reisebüro nicht!
    Am Telefon sagte die Frau zu mir noch, ob ich nicht ein Pensionskonto bei Ihnen abschließen möchte. Ich könnte ja zusätzlich bei der Klassenlotterie mitspielen und Gewinn wäre ja monatlich 3000 € und das für 25 Jahre.
    Gott sei Dank sagte ich nein, weil
    es mir auch alles sehr übertrieben von der Frau vorkam. Sie schwärmte in höchsten Tönen, und ich musste lachen. Das wärs wohl von Aventia Touristik!

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  2. Reise Hamburg – Altes Land – Lübeck gewonnen bei Boesche (Glücksspielanbieter) Wert angeblich € 498,– für 2 Personen.
    Ich habe für mich und meinen Enkel gebucht mit Saisonzuschlag je Person € 94,– und Ausflugspaket inkl. A+B+C+D je Person € 199,–; insgesamt € 586,– zzgl. Mahngebühren in Höhe von € 5,– auf der Anmeldebestätigung. (woher die Mahngebühren kommen?
    Ich musste die Reise allein antreten, weil mein Enkel von seiner Firma, für die er neben dem Studium arbeitet, nicht frei bekam. Jetzt kommts: ich musste deshalb je Tag € 30,– für den Einzelzimmerzuschlag bezahlen, also € 90,–. Bewohnte dafür aber ein Doppelzimmer, welches 3 Tage lang weder aufgeräumt wurde, noch die Betten gemacht wurden. Der von mir bezahlte Zuschlag für die Ausflüge für die zweite Person konnte nicht mal übertragen werden, an Mitreisende Personen; wurde aber auch nicht ausbezahlt. Dies ist bei Stornierungen so, wurde mir kommentarlos mitgeteilt. Die Reise fand statt vom 11.09. bis 14.09.2021, ganz zu schweigen von den Zeiten der Busfahrt (16 Stunden von München bis Hamburg mit natürlich den entsprechenden Halte- und Zustiegspunkten)
    Jetzt habe ich schon wieder die gleiche Reise von dem Glücksspielanbieter Boesche gewonnen – die werde ich natürlich selbstverständlich annehmen.

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  3. Hallo Pfiffige Senioren!
    Habe von einer Freundin einen Gutschein für eine 4 Tage Reise zum Gardasee bekommen.
    Der Reiseveranstalter heißt Azuro-Reisen GmbH, Leopoldstr. 23, 80802 München. Kennt Ihr den Veranstalter und ist er seriös oder nicht.?

    Über eine pfiffige Antwort würde ich mich freuen.
    Freundlichen Gruß
    Uschi Andersohn

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