Schutz gegen Kartenbetrug

geldautomat Karte sofort bei Zustellung unterschreiben

Die Kreditkarte sollte unmittelbar nach der Zustellung unterschrieben werden. Damit können nur Sie die Karte benutzen.

Kassenbon nicht wegwerfen

Alle Transaktionen im europäischem electronic cash-System erfolgen ab dem 1. Juli 2011 über den EMV -Chip.

Auf dem Kassenbeleg ist keine Kontonummer zu sehen. Aufgedruckt wird stattdessen die sogenannte PAN (Primary Account Number, Kartennummer) vom Chip. Das ist eine 19-stellige Nummer, sie enthält u.a. auch die Kontonummer, die aber nicht auf der Girocard aufgedruckt ist. Auf dem Kassenzettel sind die nur letzten 4 Ziffern der PAN aufgedruckt, die beinhalten die letzten 3 Ziffern der Kontummer und eine Prüfziffer. Das ganze sieht auf dem Kassenbon dann so aus: ###############1239

Im außereuropäischen wird Ausland wird bei Geschäften sogar manchmal die volle Kontonummer und die Bankleitzahl vermerkt. Also nicht in den Papierkorb werfen.

Wenn Sie den Kassenbon gleich nach dem Einkauf wegwerfen, haben Sie u.U. Probleme mit Garantieleistungen und bei ev. falsch abgebuchten Beträgen.

Kassenbon auf Thermopapier

Kassenbons, die auf Thermopapier gedruckt sind verblassen nach einigen Wochen. Sonneneinstrahlung, Wärme und Reibung lassen die Schrift spurlos verschwinden. Der Kunde sollte auch wegen der Garantie eine zusätzliche Quittung verlangen, die auch nach längerer Zeit noch lesbar ist, oder zu Hause den Bon kopieren.

Lassen Sie niemand an der Kasse sehen, welche Geheimzahl Sie eingeben.

Fordern Sie zu dicht aufgerückte Personen auf, einige Schritte zurückzutreten. Verdecken Sie mit der freien Hand immer die Tastatur. Nicht nur weil andere Kunden Ihre Daten ausspähen könnten, sondern auch wegen Kameras, die der Marktbetreiber zur Überwachung seiner Mitarbeiter an den Kassen installiert hat.

Betrüger könnten

  • mit gefälschten Überweisungen Geld von Ihrem Konto abbuchen
  • Ihre Kontonummer zum Bezahlen von Rechnungen für sich oder Dritte angeben
  • wenn dann auch noch die PIN ausgspäht wurde, können Dubletten der Karte hergestellt werden und Ihr Konto wird vorzugsweise im Ausland leergeräumt

Prüfen der Rechnungssumme

Die Rechnungssumme muss vor der Unterschrift immer noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Ein falsches Komma kann teuer werden. Wer mit Kreditkarte zahlt, sollte auf der Hut sein. Denn sobald der Beleg abgezeichnet ist, muss der akzeptierte Betrag auch beglichen werden – selbst dann, wenn man unachtsam war, sich ablenken ließ. Werden Originalbelege mit einer falschen Summe vom Karteninhaber unterschrieben, hat man keine Chance mehr, die Buchung rückgängig zu machen.

Kontrollieren Sie die Buchungen im Kontoauszug

Kontrollieren Sie die Buchungen im Kontoauszug. Holen Sie regelmäßig, mindestens einmal pro Woche, Ihren Kontoauszug. Das Prüfen der einzelnen Buchungen ist leichter, als bei einem monatlichen Gesamtausdruck. Können Sie Buchungen nicht nachvollziehen, wenden Sie sich sofort an Ihre Bank.

Ein Rat von www.kartensicherheit.de: Auch wenn Kleinstbeträge im Bereich von zwei bis drei Euro auf den ersten Blick den Aufwand nicht zu lohnen scheinen, ist Vorsicht geboten: Betrüger überprüfen nämlich mit diesen Minibelastungen, ob eine ergaunerte Kreditkartenummer gültig und frei geschaltet ist.

Wenn irgendetwas nicht stimmt:

Sofort Einspruch bei Ihrer Bank einlegen, nicht nur telefonisch, sondern auch schriftlich. Der Kunde ist bei Kreditkartenbetrug nicht in der Beweispflicht. Im Zweifel muss die Bank darlegen, dass der Kunde für eine bestimmte Abbuchung auch wirklich verantwortlich ist.

Bei Verdacht auf Betrug sofort Karte sperren lassen.

Betrüger beschaffen Kartendaten

Betrüger können sich im Internet problemlos Kreditkartendaten mit und ohne PIN beschaffen. Die Kartennummern stammen nicht nur von Hackern. Kreditkartennummern lassen sich mittels Computer mit einem Nummerngenerator errechnen. Im Internet kann man in einschlägigen Seiten auf diese Nummern zugreifen. Die Täter können mit der Kartennummer im Internet z.B. einkaufen, Flüge buchen usw.. Stimmt diese Nummer mal mit einem tatsächlich existierenden Konto überein, kann Ihr Kreditkartenkonto plötzlich leer sein.

Kontrolle der Kreditkartenabrechnung ist auch aus diesem Grunde wichtig. Ggf. wenden Sie sich sofort an Ihre Bank. Nach dem Urlaub sollten die Abrechnungen besonders gründlich kontrolliert werden. Außerdem tun die Kunden gut daran, die Kreditkarten-Belege aus dem Urlaub aufzuheben und nicht voreilig wegzuwerfen. Es kann durchaus vorkommen, dass Hotels oder Autovermietungen zuviel abbuchen.

Es gibt Banken, die eine Stornierung der Kreditkartenabbuchung nicht akzeptieren, weil das ein zusätzlicher Aufwand ist. Sie müssen die entsprechenden Kreditkartenbelege anfordern. Wenn Ihre Bank sich so kundenunfreundlich verhält, hilft nur ein Anwalt.

Geben Sie die Kreditkarte nie aus der Hand

Geben Sie Kreditkarten nicht aus den Händen. Hinterlegen Sie Ihre Karte niemals als Sicherheit. Falls sich dies nicht vermeiden läßt (Tankstelle/Restaurant), so lassen Sie die Karte zumindest nicht aus den Augen.

Es ist schon vorgekommen, dass EC-/Kreditkarten beim Bezahlen mit kleinen Handsskimmern kopiert wurden. Wird zusätzlich noch die dazugehörige PIN ausgespäht z.B. durch eine Videoüberwachung, kann eine Dublette der Karte erstellt und das Konto leergeräumt werden

Im Prinzip reicht es, wenn jemand Ihre Kartendaten – z.B. beim Tanken vom weggeworfenen Beleg – abschreibt. Wenn er noch Ihren Namen in Erfahrung bringt, kann der Finder Ihres Kreditkartenbelegs auf Ihre Kosten im Internet einkaufen.

Ist die Karte noch da?

Benutzen Sie Ihre EC-Karte oder Ihre Kreditkarte nur selten, kontrollieren Sie, regelmäßig, ob diese noch vorhanden sind.

Sie können sich die Geheimzahl einfach nicht merken?

Lernen Sie die PIN auswendig

Nur notfalls können Sie die Geheimzahl zu Hause an einem sicheren Platz und auf jeden Fall getrennt von Ihrer Karte hinterlegen. Auch Verwandte und Pflegepersonal sollten nicht an die PIN herankommen.

Legen Sie keinen Zettel mit der PIN ins Portemonnaie oder in die Handtasche. Trotz aller Vorsicht kann sie doch einmal gestohlen werden oder verloren gehen

Betrüger wissen auch, dass einige Leute die PIN in ihrem Notizkalender oder im Handy in einer Telefonnummer verstecken. Die “Entschlüsselung“ ist für sie kein Problem. Auch ein Gerichtsurteil verbietet, dass die Geheimnummer verschlüsselt oder getarnt gemeinsam mit der Karte aufbewahrt wird.

In einem solchen Fall handele der Karteninhaber grob fahrlässig, so dass ihm das Kreditkartenunternehmen bei einem Diebstahl der Karte die abgehobenen Beträge nicht ersetzen müsse, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt (Az.: 19 U 71/03).

Kunden der Deutschen Bank und der Volks- und Raiffeisenbanken können 1. Februar 2012 die Geheimzahl ihrer EC- und Kreditkarte frei wählen. Die Geheimzahl kann jederzeit kostenlos an den Geldautomaten der Banken geändert werden.

Kartenbetrüger im Ausland

EC-Karten von deutschen Urlaubern werden unbemerkt kopiert und die zugehörige PIN ausgespäht. Vorsicht ist geboten in Wechselstuben, Juwelierläden und vermeintlichen Poststellen. Mit den gefälschten Karten werden an Geldautomaten in der Türkei, in Belgien, Großbritannien und den Niederlanden die Konten leer geräumt. Folgende Auffälligkeiten wurden beobachtet:

  • Lange Dauer des Bezahlvorganges
  • Mehrmaliges Durchziehen der Karte an den Lesegeräten
  • Durchziehen der Karte durch mehrere Geräte
  • Fallenlassen der Karte außer Sichtweite des Karteninhabers
  • Aufforderung zum mehrmaligen Eingeben der PIN
  • Aufforderung eine andere Karte zu benutzen, weil das Bezahlen mit der verwendeten Karte nicht möglich ist

Vorsicht an Tankstellen

Nicht nur an Geldautomaten besteht die Gefahr, dass die Daten ausgespäht werden.

Beachten Sie dort die selben Sicherheitsmaßnahmen wie am Geldautomat

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