EU-Zahlungsdiensterichtlinie

Neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie soll Internetzahlungen billiger und sichererer machen

Die Verbraucher sollen nach den Plänen der Kommission künftig besser vor Betrug, Missbrauch und sonstigen Problemen (wie einer strittigen oder fehlerhaften Zahlungsausführung) geschützt sein.

  • Die Richtlinie erleichtert die Nutzung kostengünstiger Internet-Zahlungsdienste und erhöht deren Sicherheit, indem sie die neuen, sogen. Zahlungsauslösedienste in ihren Anwendungsbereich aufnimmt. Dabei handelt es sich um Dienste, die zwischen dem Händler und der Bank des Käufers angesiedelt sind und kostengünstige und effiziente elektronische Zahlungen ohne Kreditkarte ermöglichen. Diese Dienstleister werden nun den gleichen hohen Regulierungs- und Aufsichtsstandards unterliegen wie alle anderen Zahlungsinstitute. Gleichzeitig werden die Banken und alle anderen Zahlungsdienstleister die Sicherheit von Online-Transaktionen erhöhen und zu diesem Zweck bei Zahlungen für eine sichere Authentifizierung ihrer Kunden sorgen müssen.
  • Die Verbraucher werden besser vor Betrug, Missbrauch und sonstigen Problemen (wie einer strittigen oder fehlerhaften Zahlungsausführung) geschützt sein. Bei nicht autorisierten Kartenzahlungen werden sich die Verluste der Verbraucher künftig sehr in Grenzen halten und nicht über 50 EUR hinausgehen (gegenüber derzeit 150 EUR).
  • Bei Überweisungen und Finanztransfers außerhalb Europas sowie bei Zahlungen in Nicht-EU-Währungen werden die Rechte der Verbraucher durch die vorgeschlagene Richtlinie gestärkt.
    Sie wird neue Anbieter und die Entwicklung innovativer Mobiltelefon- und Internetzahlungen in Europa fördern und damit der weltweiten Wettbewerbsfähigkeit der EU zugutekommen.

Während einer 22-monatigen Übergangsfrist gelten die Obergrenzen für Interbankenentgelte bei Debit- und Kreditkarten für grenzübergreifende Transaktionen, d. h. wenn ein Verbraucher seine Karte in einem anderen Land verwendet oder ein Einzelhändler eine Bank in einem anderen Land nutzt. Interbankenentgelte sind in den Kosten, die den Händlern durch die Entgegennahme von Kartenzahlungen entstehen, enthalten und werden über höhere Einzelhandelspreise letztendlich von den Verbrauchern getragen. Danach werden die Obergrenzen auch für inländische Transaktionen gelten. Bei Debitkarten beträgt die Obergrenze 0,2 % des Transaktionswerts, bei Kreditkarten 0,3 %. Diese Werte wurden von den Wettbewerbsbehörden bereits für eine Reihe von Transaktionen mit Karten der Marken Visa, MasterCard und Cartes Bancaires akzeptiert. Bei Karten, die diesen Obergrenzen nicht unterliegen (hauptsächlich an Unternehmen ausgegebene Firmenkarten und Karten von Drei-Parteien-Systemen, wie American Express oder Diners) werden die Händler einen Aufschlag erheben oder die Annahme verweigern dürfen. Auf diese Weise können die mit diesen teuren Karten verbundenen Kosten direkt auf diejenigen abgewälzt werden, die von ihnen profitieren, anstatt von allen Verbrauchern gemeinsam getragen zu werden.

Quelle: Pressemitteilung http://europa.eu v. 24.07.13

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