Aktuell: Betrüger missbrauchen Kinder und fordern Schmuckherausgabe von ihnen
Nachdem die Betrüger mit ihren Anrufen bei Senioren immer öfter leer ausgingen, werden nun auch Kinder dazu missbraucht, um an Schmuck und Bargeld zu gelangen. Sie fordern von den Minderjährigen Bargeld und Schmuck für die Behandlung eines Kindes, welches z.B. von der vermeintlichen Mutter verletzt worden war. Der Anrufer fordert die Kinder auf, während der Suche und bis zur Übergabe am Telefon zu bleiben. So gelangen die Betrüger an Schmuck und Bargeld.
Helfen Sie Migranten-Nachbarn, Enkeltrick russisch
Konkrete Fallzahlen zu „russischen Schockanrufen“ können nicht beziffert werden, da hierbei unterschiedliche Straftaten verwirklicht werden. wie Erpressung, Nötigung, banden-/ gewerbsmäßiger Betrug und Trickbetrug.
Enkeltrick FaltblattIn letzter Zeit sind vermehrt gutgläubige Spätaussiedler aus Russland, Polen und anderen ehemaligen Ostblockstaaten Opfer. Anrufer und Geldabholer sprechen die Opfer in ihrer Muttersprache an.
Youtube-Video des LKA Niedersachsen auf russisch
Am Telefon und neuerdings sogar an der Wohnungstür meldet sich ein Freund, Rechtsanwalt oder ein angeblicher Polizist. Meist ist der im Ausland wohnende Sohn in Schwierigkeiten, z.B. wegen eines selbst verschuldeten schweren Unfalls. Tausende von Euros werden benötigt, damit der Sohn nicht in Gefängnis muss.
Den Angerufenen wird immer vorgegaukelt, dass ihr Sohn durch einen Unfall ein kleines Kind oder ein junge Frau schwer verletzt habe. Das angeblich verletzte Kind bzw. die angeblich verletzte junge Frau befände sich jetzt im Krankenhaus und müsse dort behandelt werden. Meistens kommt an dieser Stelle dann ein angeblicher Rechtsanwalt der Verletzten ins Spiel, an den dann seitens des Anrufers der Hörer weiter gereicht wird. Dieser „Rechtsanwalt“ gibt nun an, der sich für eine Summe von 20.000 – 30.000 Euro die Sache „auch so erledigen lasse.“ Andernfalls, ja andernfalls müsse der Sohn halt für mehrere Jahre ins Gefängnis – das sei nun mal Gesetz so.
Die Polizei berichtete: Als Rückrufnummer geben die Täter meistens eine litauische Pre-Paid-Nummer an. In einigen Füllen wurde auch eine litauische Festnetznummer genannt. Dort meldet sich dann jeweils ein angeblicher Polizeibeamter, der den Sachverhalt bestätigt. Dieser prophezeit bei Nichtzahlung eine erhebliche Haftstrafe für das Familienmitglied. Zum Teil wurde den Opfern auch suggeriert, dass die betroffenen Familienmitglieder selbst am Telefon sind und dringend Hilfe einforderten. Während der Telefonate wurde geschickt erfragt, wie viel Bargeld auf die Eile beschafft werden könne.
Die Anrufer gingen in allen Fällen geschickt und vielfältig vor. Teilweise erfolgten „Ausspähungsanrufe„, die einzig dem Ziel dienten, die Familien- oder Freundschafts- oder Bekanntenverhältnisse auszukundschaften und Namen zu erfahren. Der Anrufer ist einzig und allein auf das Geld aus. Die wie auch immer dargestellte Notsituation ist frei erfunden und entbehrt jeder Grundlage.
Alleine in Niederbayern bearbeitet die Ermittlungsgruppe „Schock“ der Straubinger Kriminalpolizei derzeit seit Jahresbeginn 2012 annähernd 120 Fälle dieser oder ähnlicher Art.
Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn über die Schockanrufe, der russischen Variante des Enkeltricks
Die Polizei rät:
- Fragen Sie beim Telefonat nach persönlichen Daten/ Erlebnissen, die nur Ihr Verwandter beantworten kann. Prägen Sie sich Stimme und sprachliche Besonderheiten des Anrufers ein.
- Seien Sie besonders vorsichtig, wenn der Anrufer verlangt, dass dieses Gespräch geheim bleiben soll.
- Wenn Sie zu einem Rückruf aufgefordert werden: rufen Sie nicht zurück, aber notieren Sie die Ihnen genannte Rufnummer, sie beginnt meistens mit der Vorwahl für Litauen 00370…
- Rufen Sie die übliche Nummer des Verwandten an.
- Ziehen Sie im Zweifelsfall Familienmitglieder oder die Polizei hinzu.
- Übergeben Sie niemals Geld an Personen, die Sie nicht kennen.
- Die deutsche Polizei verlangt telefonisch niemals Geld!
Quelle: Hessisches Landeskriminalamt, Polizeipresse Mittelhessen news aktuell v. 17.07.12 u. 18.07.12 Polizeipresse Bayern v. 19.11.12