Woher haben die meine Daten?
- Die Daten werden von Adressenhändlern beschafft
- Aus Telefonbüchern, von Internetseiten, aus E-Mails, Zeitungsanzeigen
- Suchrobots stöbern im Internet z.B. in online-Kleinanzeigenmärkten nach Handynummern und verschicken automatisch SMS. Die Anrufe mit nur einmal klingeln werden von Computerprogrammen erledigt.
- Bei Handynummern geht man auch nach dem Zufallsprinzip vor: automatisierte SMS werden beispielsweise an alle Nummern von 0177-1111111 bis 0177-9999999 gesendet
- Bei Preisausschreiben, der Zusatz mit der Zustimmung zur Datenweitergabe ist in der Regel ganz klein gedruckt.
- Bei Meinungsumfragen, die nur zum Zwecke der Datenermittlung gestartet werden
- Beim Einkauf mit EC-Karte und Unterschrift. Der Kassenzettel enthüllt eine Einwilligungserklärung zur Datenweitergabe. weiterlesen
- Bei Kundenkarten von Geschäften werden die Daten oft zur Werbung genutzt. Nur in wenigen Fällen erfahren Verbraucher, wofür ihre Daten genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden und was mit diesen nach Kündigung der Karte geschieht. Einige Unternehmen machen eine Teilnahme am Kundenprogramm davon abhängig, dass sich Verbraucher mit der Nutzung ihrer Daten einverstanden erklären.
- Und wie sieht es aus mit der Daten-Weitergabe z.B. durch Post und Telekom, Mobilfunkbetreiber, Fluggesellschaften?
- Bei Warenbestellungen, was macht die Firma mit meiner Adresse?
- Viele Gutscheindienste übertragen Konto- und Adressdaten unverschlüsselt, das hat eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hessen ergeben.
- Beim Surfen: kannn man durchaus etwas tun, um, seine Identität zu verschleiern. Weiterlesen bei Datenschutz im Internet
- Nach Aussage eines Telekom-Sprechers im Oktober 2008 wurden 17 Millionen Daten von T-Mobile-Kunden bereits 2006 entwendet und an eine Erotikfirma weitergegeben.
- Aus sozialen Netzwerken wie SchülerVZ, StudiVZ und MeinVZ, Faceboock, XING,Twitter, Myspace auch aus Senioren-Foren usw. Die im Internet kursierende persönliche Identität sollte regelmäßig mit Hilfe einer Suchmaschine überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden.
- Seien Sie wählerisch bei Kontaktanfragen – Kriminelle“ sammeln“ Freunde, um Personen zu schaden. Kriminelle könnten zum Beispiel ausspionieren, wann Ihre Wohnung leer steht. Klicken Sie nicht wahllos auf Links
- Soziale Netzwerke werden verstärkt dazu genutzt, um Phishing zu betreiben Die Eintrittskarte in soziale Netzwerke kostet Sie die Preisgabe von Informationen. Viele Firmen sind bereit, für diese Daten Geld zu bezahlen, um gezielt Werbung verschicken zu können. Geben Sie den sozialen Netzwerken die Rechte an Ihren Bildern, können diese theoretisch von den Betreibern weiterverkauft werden.
- Viren und andere Schadprogramme spähen PCs aus. Zugangsdaten zu Internet-Shops und Auktionshäusern, sozialen Netzwerken, Foren und E-Mail-Konten werden geknackt.
- Per Mail werden unter einem Vorwand persönliche Daten erfragt. So wurden z.B Empfängern per Spam-Mails mit dem Betreff „Lieferung HDTV-Receiver“ neben einem kostenlosen Fernsehpaket auch ein Receiver versprochen – wenn sie denn eine Reihe personenbezogener Daten preisgeben.
Daten
Man glaubt nicht, wo überall Daten gesammelt werden. Nicht nur aus Telefonbüchern/Telefon-CDs oder öffentlichen Registern. Auch bei Umfragen, Katalogbestellungen, Gewinnspielen, Reisebuchungen und Kauf im Internet, Nutzung von Kundenkarten, Preisausschreiben, bei unzähligen Gelegenheiten werden unsere Daten gespeichert. Eine Garantie, dass die Adressen nicht für Werbung weiterverkauft werden, gibt es nicht.
Mit der Novellierung des Datenschutzgesetzes ist es in bestimmten Fällen sogar erlaubt, dass Firmen Daten ohne Einwilligung des Verbrauchers an Dritte weitergeben.
Mit persönlichen Daten wird heute regelrecht gehandelt. So sind auf dem Markt zum Beispiel T-Online- oder Amazon-Zugänge, Bankkonten, persönliche DHL-Packstationen und eBay-Konten einschließlich PayPal-Account zum Preis von jeweils 10 bis 25 Euro zu haben. Auf dem PC-Spiele-Markt werden sogar ganze Charaktere durch kriminelle Täter verkauft. (Quelle: www.teltarif.de)
Einige Folgen illegaler Datennutzung
In Österreich und bei der Deutschen Bahn wurden illegale Datensammlungen über Krankheiten tausender Mitarbeiter angelegt. Zumindest in Österreich sollen diese Daten Einfluss auf die Karriere gahabt haben.
Und wenn ein unredlicher Mitarbeiter die Daten von Treuekarten, Prämienkarten z.B. an Krankenlassen und Versicherungen verkauft? Kur abgelehnt, der Antragsteller kauft ja so viel Alkohol oder Zuckerzeug.
Was wäre, wenn die Daten der Krankassenkarte in falsche Hände geraten? Nicht nur Versicherungen wären an diesen Daten interessiert.
Was wäre, wenn die Daten der digitalen Stromzähler in falsche Hände kämen? Hartz IV, eine Person und so viel Stromverbrauch, da wohnen doch mehr.
Man kann seine Fantasie hier spielen lassen, nach den bisherigen Erfahrungen scheint nichts unmöglich.
Ausgespähte Zugangsdaten zu Internet-Auktionshäusern werden verwendet, um angebliche Auktionen zu starten und Kunden um ihr Geld zu prellen. Um nicht selbst in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden zu geraten, bedienen sich die Kriminellen gutgläubiger Gehilfen, die Waren oder Gelder gegen eine Provision in das Ausland weiterleiten.
Firmen dürfen gekaufte Kontaktdaten nicht einfach fürs Marketing nutzen
Der Bundesverband Verbraucherzentrale hat erfolgreich gegen eine Firma geklagt, die personenbezogene Daten von einem Marktforschungsinstitut erworben und fürs Telefonmarketing genutzt hatte.
„Wer Daten kauft, darf nicht einfach anrufen“, freut sich der Verbraucherzentrale Bundesverband und verweist auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Traunstein. Dort hatten die Verbraucherschützer gegen die Firma Wenatex geklagt, weil sie personenbezogene Daten bei einem österreichischen Meinungsforschungsinstitut gekauft und damit eine Marketingaktion per Telefon gestartet hatte. Da sich das Unternehmen zuvor per Unterlassungserklärung verpflichtet hatte, Verbraucher nicht ohne ihr Einverständnis anzurufen, beantragte der Verband nach der Beschwerde einer Verbraucherin eine Vertragsstrafe. Wenatax weigerte sich zu zahlen, weshalb man Klage einreichte. Das Gericht verurteilte Wenatex nun zur Zahlung von 5100 Euro – das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Unternehmen wies darauf hin, die Verbraucherin habe sich gegenüber dem Meinungsforschungsinstitut einverstanden erklärt, angerufen zu werden. Die Erlaubnis bezog sich allerdings nur auf eine bestimmte Umfrage. Das Gericht war der Meinung, Wenatex hätte prüfen müssen, zu welchem Zweck die gekauften Kontaktdaten erhoben wurden und wozu sich die Personen einverstanden erklärt haben. Eine solche Prüfung wäre insbesondere deshalb notwendig gewesen, da es sich um ein ausländisches Meinungsforschungsinstitut gehandelt habe, wo möglicherweise andere Rechtsvorschriften gelten. (Quelle: Newsletter Verbraucherzentrale Bundesverband v. 25.06.08)
Wen ich nicht kenne, der kriegt keine Daten
Der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverbandes (www.vzbv.de) meinte: Generell sollten Verbraucher auf Geschäfte verzichten, die ein Einverständnis zur Datenweitergabe voraussetzen. Zudem sollte man nur solchen Geschäftspartnern sensible Daten wie etwa die Kontoverbindung nennen, die man selbst aus freien Stücken kontaktiert hat und die vertrauenswürdig sind. Die Devise müsse sein: „Wen ich nicht kenne, der kriegt keine Daten“. Datensparsamkeit sei der beste Datenschutz: So wenig Daten wie möglich, nur so viele wie unbedingt nötig. Wer sorglos mit seinen Daten umgehe, müsse sich nicht wundern, Opfer von Werbeanrufen oder unseriösen Geschäften zu werden.
Private Rufnummern sollten so selten wie möglich angegeben werden.
Wird im Internet eine Tefonnummer als Pflichtangabe gefordert, kann man auch eine falsche, nicht existierende Rufnummer angeben.
Streichen Sie in Verträgen den Vermerk, dass Ihre Daten für Werbezwecke weitergegeben werden dürfen.
Dürfen Meldeämter Daten weitergeben?
Zum 01.Nov. 2015 (BGBl. I 2013, S. 1084) tritt ein neues Meldegesetz in Kraft.
- Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, ist zukünftig der Zweck der Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.
- Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person möglich.
- Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu bestimmende Behörden erhalten rund um die Uhr länderübergreifend einen Online-Zugriff auf die Meldedaten.
- Die Hotelmeldepflicht sowie das Verfahren bei Aufenthalten in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen werden vereinfacht.
- Die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung von Mietern wird wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen und damit häufig verbundenen Formen der Kriminalität wirksamer zu begegnen.
- Eine Evaluation der neuen Regelungen durch die Bundesregierung auf wissen-schaftlicher Grundlage und anschließende Berichterstattung an Bundestag und Bundesrat vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes.
Einen länderübergreifenden Online-Zugriff auf die Meldedaten erhalten Sicherheitsbehörden, z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft,Bundesnachrichtendienst, Zoll, Finanzbehörden. Die dürfen die Daten 1 Jahr speichern.
Adressdaten Sozialversicherter
Das Informationsfreiheitsgesetz beinhaltet keinen Anspruch auf Weitergabe von Adressdaten Sozialversicherter Ein Verlag wollte von einer Berufsgenosenschaft unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Namen und Adressen aller Versicherten. Das Bayerische Verwaltungsgericht in München hat mit Urteil vom 07.10.2008 entschieden (Az.: 5 BV 07.2162): Das Informationsfreiheitsgesetz beinhaltet keinen Anspruch auf Weitergabe von Adressdaten Sozialversicherter. Das Gesetz dient nicht kommerziellen Zwecken.
Anrufe trotz Geheimnummer
Abzock-Firmen benutzen eine Software, die zufällig plausible Zahlenkombinationen zusammenwürfelt und dort automatisch anruft.
Ihre Festnetz- oder Handynummer steht nicht im Telefonbuch, sicher aus gutem Grund, trotzdem werden künftig Anrufe an Sie vermittelt. Eine Änderung im Telekommunikationsgesetz erlaubt das. Die Firma Go Yellow darf unter der Nummer 118 000 einen Vermittlungsauskunftsdienst betreiben. AndereTelefonanbieter werden dazukommen.
Der Anrufer, der eine nicht im Telefonbuch vermerkte Person sprechen möchte, gibt seinen Gesprächswunsch an Go Yellow weiter, die Firma ruft den Anschlussinhaber an und fragt, ob das Gespräch durchgestellt werden kann oder informiert per SMS über den Gesprächswunsch. Die Telefonnummer des Anschlussinhabers wird nicht weitergegeben.
Nach den Datenpannen, die in letzter Zeit bekannt wurden, ist abzusehen, dass Datenräuber bei diesem lukrativen Daten nicht untätig sein werden.
Habe schlechte Erfahrungen mit Ritter Sport Geschenkboxen gemacht. Ursprünglich sollte man Ritter Sport im Wert von 100 € zur Bewertung zugesandt bekommen. Diese Boxen sind nie gekommen. Dafür kamen Anrufe auf meiner neuen Handynummer, erst einmal ein Zeitschriften-Abo. Dann eine angebliche dreimonatige kostenfreie Aktion, wo nun die drei Monate rum sind und die restlichen neun Monate bezahlt werden müssen. Als ich der Dame mitteilte, dass die Nummer erst seit einem Monat existiert, drohte sie mir, dass die Kontodaten vorliegen und sie die neun Monate abbuchen werden. Also Finger weg von Ritter Sport Geschenkboxen.