Elektronisches Lastschriftverfahren – Einkauf ohne PIN
Wenn Sie mit einer Girokarte, früher EC-Karte, an der Kasse mit einer Unterschrift auf dem Kassenbeleg zahlen, ist das streng genommen gar keine Kartenzahlung, sondern auch eine Lastschrift. Dieses Verfahren nennt man Elektronisches Lastschriftverfahren (ELV)
Zahlungen per EC-Karte/Maestro-Karte (EC-Karte mit Maestro-Zeichen) mit Unterschrift ohne Eingabe der PIN werden mit Lastschrifteinzug von Ihrem Konto abgebucht. Die Belastung können Sie im Europäischen SEPA-Verfahren innerhalb von 8 Wochen ab Buchungstag widerrufen, z.B. bei einer Falschbuchung. Eine Onlineabfrage bei der Bank, ob alles stimmt, erfolgt beim Bezahlvorgang nicht.
Mit der Unterschrift weist der Kunde sein Kreditinstitut unwiderruflich an, die Lastschrift einzulösen und im Falle der Nichteinlösung der Lastschrift dem o. g. Unternehmen, oder, bei Forderungsabtretung, dem jeweiligen Gläubiger oder deren Beauftragten auf Anforderung seinen Namen und seine Anschrift zur Geltendmachung oder Forderung mitzuteilen.
Beim Bezahlen mit Karte und Unterschrift wird der Magnetstreifen auf der Karte im Gegensatz zum Bezahlen mit PIN, weiterhin benötigt.
Geschäfte sichern sich ab: Ab einem Betrag von 500 Euro wird in vielen Fällen die Eingabe der PIN notwendig.
Datenschutz: bei der Zahlung werden die Zahlungsinformationen (Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenverfalldatum, und-folgenummer, Datum, Uhrzeit, Betrag, Terminalkennung, Standort des Terminals) zum Zweck der Zahlungsabwicklung, zur Kartenprüfung und Verhinderung von Kartenmissbrauch erfasst.
Ein wichtiges Urteil zum Widerruf von Lastschrifteinzügen siehe -Kein Geld von der Bank-
Inhalt
Keine Deckung auf dem Konto
Haben sie gerade nicht genug Geld auf dem Konto und die Bank kann den Lastschrifteinzug wegen Deckungslosigkeit nicht ausführen, darf sie dafür weder Gebühren noch „Schadenersatz“ verlangen (BGH Aktenzeichen: XI ZR 154/04 vom 8. März 2005).
Darf beim Bezahlen ohne PIN der Ausweis verlangt werden?
Zur Vermeidung von Kartenmissbrauch ist zur Feststellung der Identität des Kunden ist nicht nur die Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass stichprobenartig zulässig, sondern auch die Erhebung einzelner Daten. Die persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum dürfen für die Forderungsdurchsetzung kurzzeitig gespeichert werden. Das Kopieren von Ausweisen jedoch nicht zulässig
Risiken beim Bezahlen ohne PIN
Risiken beim elektronischen Lastschriftverfahren (Bezahlen mit Karte plus Unterschrift) Das Kundenkonto hat keine Deckung, Pech für den Händler.. Es kann sich um eine gestohlene Karte handeln. Das Sperren einer Karte bei Diebstahl oder Verlust bleibt für das Lastschriftverfahren ohne Wirkung, weil keine diesbezügliche Online-Anfrage bei der Bank erfolgt. Der Kontoinhaber muss nach der Kartensperrung für den Schaden nicht haften, also bleibt der Händler auf dem Schaden sitzen.
Ein weiteres Risiko ist der Datenschutz. Verbraucherschützer empfehlen, Systeme mit Geheimzahleingabe zu bevorzugen, sie seien deutlich sicherer. Weil sie für die Einzelhändler aber auch deutlich teurer sind, bieten viele Firmen nur die Variante mit Unterschrift an
KUNO Sperrdatei
Zum Schutz gegen Straftaten im Lastschriftverfahren gibt es seit 2006 den zentralen Sperrdienst KUNO. KUNO steht für Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen zwischen Polizei und Einzelhandel
Die KUNO-Sperrdatei wird bundesweit von Polizeidienststellen mit Informationen über angezeigte Kartendiebstähle oder -verluste gefüttert. Mit nur einem Klick werden die Kartendaten bei der Anzeigenaufnahme durch den Polizisten an die EHI Retail Institute GmbH übermittelt. Diese leitet die Sperrmeldungen sofort an bundesweit mehrere zehntausend Kassensysteme der angeschlossenen Einzelhändler weiter. Versucht jemand mit einer KUNO-registrierten EC-Karte und Unterschrift zu zahlen, schlägt das System Alarm.
Wird ein Kartenverlust nur der Bank, aber nicht der Polizei gemeldet, nutzt die Sperranfrage des an KUNO angeschlossenen Händlers nichts, denn nur die Polizei speist Kartenverluste und Diebstahl ins System ein.
Zahlen mit Kreditkarte ohne Unterschrift und ohne PIN
Abgesehen von Einkäufen im Internet, muss der Kunde bei Einkäufen in Geschäften einen Beleg unterschrieben und damit die Abbuchung vom Konto autorisieren. Nach vorheriger Abstimmung zwischen Karteninhaber und Vertragsunternehmen kann der Karteninhaber ausnahmsweise darauf verzichten, den Beleg zu unterzeichnen und statt dessen lediglich seine Kartennummer angeben. Das heißt, wenn Sie im Hotel bei Buchung Ihre Kreditkartennummer angegeben haben und bei Abreise aber mit der Rechnung nicht einverstanden sind, kann es passieren, dass das Hotel Ihnen dennoch den den höheren Preis abbucht.