Geldwäsche: Wie ahnungslose Jobsuchende zu Geldwäschern werden

Stellen Sie Ihr Konto nicht für Andere zur Verfügung. Leiten Sie keine Pakete für Dritte ins Ausland weiter. Stellen Sie für Fremde keine Waren zum Verkauf bei Ebay ein.

Warum darf man sein Konto nicht für andere Personen nutzen?

geldwäsche Das Geldwäschegesetz verlangt eine klare Identifizierung des Kontoinhabers. Deshalb muss auf jedem Kontoeröffnungsantrag angekreuzt werden: „Für eigene Rechnung“ oder „Für fremde Rechnung“. Z.B.: Ein Vormund, der ein Konto für sein Mündel führt, handelt auf fremde Rechnung. Eigenes Geld des Vormunds darf nicht auf das Mündel-Konto gehen, die persönlichen Daten des Mündels müssen nachgewiesen werden.

In der Regel führt man das Konto für sich selbst, also auf eigene Rechnung. Erlauben Sie Anderen Ihr Konto für deren Gutschriften , die nicht für Sie selbst bestimmt sind, zu nutzen, ist das ein Verstoß gegen die Kontenwahrheit und damit ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz. Hinzu kommt das Betreiben unerlaubter Finanzdienstleistungsgeschäfte, was ein Verfahren durch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach sich ziehen kann..

Betrüger können ihre durch Straftaten erlangten Gelder wohl kaum auf ein eigenes Konto leiten, die Gefahr der Entdeckung wäre zu groß. Deshalb bedienen sie sich gegen Zahlung einer eine Provision ahnungsloser und gutgläubiger Menschen. Allerdings schützt auch hier Unwissenheit nicht vor Strafe.

Statistik Geldwäscheanzeigen und Verurteilung wegen Geldwäsche?

Geldwäsche-Verdachtsanzeigen Finanzagenten

Im Jahr 2012 wurden 2.781 Meldungen im Zusammenhang mit dem Phänomen „Financial Agents“ erstattet. Der Anteil der Verdachtsmeldungen mit Bezügen zu „Financial Agents“ an der Gesamtzahl aller erstatteten Verdachtsmeldungen betrug ca. 19%. Weitere Einzelheiten lesen Sie im Jahresbericht 2012 des BKA (PDF-Datei).

Inzwischen gehen Finanzagenten dazu über, die inkriminierten Gelder nicht mehr unmittelbar in bar abzuverfügen und dann über einen Finanztransferdienstleister ins Ausland weiterzuleiten, sondern zwecks Verschleierung des Geldflusses an ein weiteres zwischengeschaltetes Konto eines zweiten Finanzagenten zu überweisen. Zunehmend erwerben die Finanzagenten hochwertige Waren, wie zum Beispiel Computer, Mobiltelefone und TV-Geräte, und versenden sie gegen Provision an von den Hinterleuten vorgegebene Adressen.

Selbstanzeige?

Sie haben gemerkt, dass Sie leichtgläubig auf Betrüger reingefallen sind und sich strafbar gemacht haben. Bevor die Polizei sie erwischt, können Sie Selbstanzeige stellen. Zeigen Sie den Betrüger und sich selbst an. Damit ist es möglich, straffrei oder mit einer kleinen Strafe davonzukommen.

BGH-Urteil zum Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche

Wer sein Bankkonto leichtfertig für die Abwicklung betrügerischer Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, ist den durch den Betrug Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet ( Urteil des Bundesgerichtshofes vom 19. Dezember 2012 – VIII ZR 302/11 ).

Bei dem Verkäufer handelte es sich um einen – wie sich herausstellte – fiktiven Online-Shop, der über das Konto der Beklagten betrügerische Geschäfte abwickelte. Insgesamt liefen innerhalb kurzer Zeit 51.000 € über das Konto der Beklagten. Die Beklagte wurde wegen leichtfertiger Geldwäsche gemäß § 261 Abs. 1 und 5 StGB* verurteilt (Vortat: gewerbsmäßiger Betrug gemäß § 263 StGB**).

Quelle: Pressemitteilung BGH Nr. 215/2012

Was bezwecken die Auftraggeber mit dem Nebenjob?

Die Strategie der Cyberkriminellen zielt darauf ihr illegal erwirtschaftetes Geld waschen zu lassen damit auf diesem Weg legal wird. Die Sicherheitsfachleute von Kaspersky empfehlen allen Usern aufmerksam zu sein und Mails der Onlinekriminellen gleich in den virtuellen Papierkorb zu befördern.

Geldwäsche wird mit Haft von 3 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft.

Wo werden die Arbeitsuchenden angeworben?

Über Chatrooms, Facebook, Myspace, Twitter und anderen sozialen Netzwerken, per E-Mail oder Zeitungsinseraten und auch im ONLINE-PORTAL des ARBEITSAMTES versuchen Kriminelle arglose Kontoinhaber zu akquirieren.

Die aus dem Ausland agierenden Firmen behaupten per E-Mail sogar: „Ihre Kontaktadresse erhielten wir von der Agentur für Arbeit, bei der Sie als Bewerber registriert sind.“

Das Polizeipräsidium München warnt vor Betrügern aus Osteuropa, die auf Job-Börsen Anzeigen mit Stellenangeboten schalten, um ahnungslose Arbeitssuchende zu Straftaten anzuwerben. Dabei gehen sie immer gleich vor. Auch vor Job-Börsen der Universitäten machen die Täter nicht Halt.

Wie das LKA Schleswig-Holstein teilte am 16.12.11 mit, dass vergangenen junge Diskothekenbesucher in Kiel, Lübeck und Eutin von ebenfalls jungen attraktiv aussehenden Frauen und Männern osteuropäischer Herkunft zielgerichtet angesprochen und um eine Gefälligkeit gebeten. So berichten die falschen Freunde nach der Kontaktanbahnung etwa von einem beabsichtigten Autokauf in Deutschland. Hierzu erwarten diese Geld von der Verwandtschaft aus dem Ausland. Da sie aber kein eigenes Konto in Deutschland besitzen, bitten die Kriminellen den Diskothekenbesucher nun um die Nutzung dessen Kontos.

Eine beliebte Betrugsmasche sind laut Mitteilung der Polizei Bayern in diesem Zusammenhang auch Anwerbungen von sogenannten „Produkttestern“. Auch hier wird unter einem Vorwand der Angeworbene schließlich dazu veranlasst, eingehende Geldbeträge von seinem Konto mittels anonymer Bezahlmethoden wie Ukash, Paysafecards oder per Western Union bzw. MoneyGram weiterzuleiten. Eine Täterermittlung ist in diesen Fällen wegen der Verschleierung des Geldtransfers kaum möglich.

Als Antwort auf Stellengesuche werden die Jobsuchenden mit den verlockenden Angeboten geködert.

Kaspersky teilt am 18.01.11 mit:
Es wird ein Werbebanner auf einer legalen IT-Webseite zu geschaltet, welches zu der gleichen Seite zur Anwerbung von Geldkurieren dient.

Versprochen werden 5.000 bis 6.000 Euro pro Monat bei leichter Arbeit in Heimarbeit ohne Kenntnis spezieller Fertigkeiten. Sie sollen als Buchhalter, Kurier, Testkäufer, Vertriebsmanager, Finanzagent arbeiten. Den Arbeitsuchenden wird vorgegaukelt, dass die Transaktionen kein geltendes Recht verletzen. Das ist glatt gelogen. Hier Mails „Gute Verdienstmöglichkeit“ und noch ein derartiges Mail auf Englisch.

Antworten Sie nicht auf solche Angebote und stellen Sie keinen Kontakt zum Absender her.

Persönliche Kontaktaufnahme

Während bei den bisher geschilderten Anwerbungspraktiken die Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde per E-Mail erfolgte, gehen die Täter mittlerweile auch dazu über, Finanzagenten persönlich zu kontaktieren. Personen werden auf der Sraße oder in öffentlichen Einrichtungen angesprochen und ihnen wird ein Problem im Zusammenhang mit einer Überweisung ins Ausland geschildert. Der Angesprochene wird dann gebeten, eine Überweisung (von inkriminierten Geldern) gegen eine Belohnung in Form eines Geldbetrags zu veranlassen.

Insbesondere Personen mit Migrationshintergrund werden von Landsleuten angesprochen und gebeten, ihr Konto für den Transfer von Geldern – z.B. für einen kranken Verwandten im Ausland – zur Verfügung zu stellen. Die Korrespondenz findet oft in der Muttersprache statt, wobei stets betont wird, dass „man sich unter Landsleuten helfe“.(Quelle: www.polizei-beratung.de)

Kriminelle Banden hacken auch Ebay-Profile und geben vor, teure Elektronikgeräte zu verkaufen. Der Käufer zahlt auf das Konto des Finanzagenten. Der hebt das Geld ab und übergibt es gegen eine Provision in bar an die Straftäter. Die verkaufte Ware kommt beim Käufer nie an.

Verdienst mit Kreditkarte

Eine neue Betrugsmasche durch Geldabhebungen mit Kreditkarten ist der Polizei Göttingen bekannt geworden. Mehrere Hinweisgeber haben eine entsprechende Mail erhalten, in der sie aufgefordert werden, sich eine neutrale Telefonkarte (SIM/Prepaid) zu besorgen und die Nummer an eine Mailadresse im Ausland zu übermitteln. An diese Nummer würden dann SMS mit weiteren Informationen zur Abholung und Nutzung einer Kreditkarte übermittelt werden.

Die dabei genannten Modalitäten der Geldabhebung, unter Ausnutzung des Kreditkartenlimits, sowie die Überweisung des erlangten Geldbetrages, seien genauestens einzuhaltenden. Mit der Nutzung der ersten sowie weiterer Kreditkarten wird ein größerer Verdienst in Aussicht gestellt. Für die erste Kreditkartennutzung sei zuvor aber eine Summe von 300 Euro als Sicherheit zu entrichten.

Dem unbekannten Mailverfasser ist die Begehung einer Straftat im Zusammenhang mit diesen Abhebungen durchaus bewusst. Er verweist darauf, dass eine Strafe drohe, wenn etwas schiefgehen sollte. Der Verdienst würde dieses Risiko aber rechtfertigen.

Die Polizei warnt vor solchen, auf den ersten Blick lukrativen Geschäften. Sollten sie eine solche Mail erhalten, reagieren sie nicht darauf und löschen sie diese. Sollten sie ein solches Angebot bereits angenommen oder Kontakt zum Mailversender aufgenommen haben, melden sie sich bitte bei der Polizei Es handelt sich hier um eine öffentliche Aufforderung zu Straftaten

Quelle: Polizeipresse Göttingen, news aktuell gmbh v. 01.02.11

Verdienst als Testkäufer,Digitalisierung von Büchern

Betrüger versenden E-Mails, in denen angeblich Testkäufer gesucht werden. Darüber berichtet das IT-Sicherheitsunternehmen Mit Betreffzeilen wie „Testkäufer gesucht Landesweit“ oder „Machen Sie Ihr Hobby zum Beruf“ wird versucht, Empfänger als Geldwäscher zu gewinnen. Man soll in Online-Shops oder bei Ebay Produkte erwerben. Diese werden dann jedoch mit Geldern aus gehackten Konten bezahlt.

Eine Frau hatte ihr Profil im Onlineportal des Arbeitsamtes eingestellt und erhielt sogar einen Arbeitsvertrag für die Digitalisierug von Büchern. Dafür sollte sie aber für 8.000 Euro einen hochwertigen Scanner kaufen, das Geld dafür wurde auf ihr Konto überwiesen, für den Scannerkauf sollte sie es per Western Union ins Ausland überweisen. weiterlesen

Finanzagent, Kundenmanager

Viele „Finanzagenten“ sind sich nicht bewusst, dass sie im Auftrag von Kriminellen arbeiten. Denn die zunächst auf das Konto des „Finanzagenten“ überwiesenen Gelder stammen nahezu ausnahmslos von Personen, die selbst Opfer von so genannten Phishing-Aktionen oder von betrügerischen Internet-Auktionen geworden sind. Leitet der „Finanzagent“ diese Geldbeträge weiter, drohen ihm statt eines lukrativen Nebenverdienstes eine Anzeige wegen leichtfertiger Geldwäsche und somit strafrechtliche Konsequenzen wie Geld- oder Freiheitsstrafe.

Der Interessent – von der Polizei als Finanzagent, Money-Mules bezeichnet – dient den Betrügern bei der Verschleierung von Zahlungswegen aus kriminellen Geschäften. Dabei macht er sich selbst wegen Geldwäsche strafbar und haftet unter Umständen zivilrechtlich für den gesamten Schaden.

In den Stellenanzeigen wird der Nebenjob beschrieben als“ Financial Agent, Finanzmanager, Escrow Agent , Treuhandagent , Lieferungsmanager, Finanztransaktionsmanager, Projekt Koordinator, Steueroptimierung, Prozessmanager oder Regional Manager für Zahlungsbearbeitung, Operationsmanager.

Die Gelder, die auf dem Konto des Finanzagenten eingehen, rühren aus Phishing-Angriffen her. Die Betrüger können diese erphishten Gelder nicht auf ihr eigenes Konto überweisen, sie wollen ja unerkannt bleiben. Also heuern sie Jobsuchende an und versprechen hohe Provisionen, wenn Sie die Gelder (abzüglich der fetten Provision) per Western Union oder Money Gram ins Ausland transferieren oder, wie im oben genannten Fall, Ukash-Karten kaufen und deren PIN-Codes den Betrügern per Mail übermitteln.

Sogar Arbeitsverträge werden den Jobsuchenden zugesandt.

Natürlich kann nachvollzogen werden, welchem Konto die abgephishten Beträge gutgeschrieben wurden. Die Bank erstattet dem Opfer den betrügerisch abgephishten Betrag, belastet Ihr Konto damit. Sie müssen nicht nur diesen Betrag bezahlen sondern werden auch noch wegen Geldwäsche angeklagt. Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe.

Die „Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe des LKA Saarbrücken teilt mit, dass gegen den angeworbenen Finanzagenten, der Gelder auf sein Konto erhält und diese Gelder ins Ausland per Bareinzahlung überweist, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Da das eingezahlte Geld in aller Regel aus Straftaten stammt, besteht der Verdacht der Geldwäsche, ganz abgesehen von möglichen zivilrechtlichen Forderungen.

Konto unabsichtlich zur Verfügung gestellt – Falsche Gutschrift –

Betrüger buchen abgephishtes Geld bewusst auf fremdes Konto

Betrüger geben sich Senioren gegenüber am Telefon als Polizeibeamte aus. Im Telefondisplay erscheint die „echte“ Telefonnummer der Polizei. Durch technische Manipulationen (Call ID-Spoofing) kann die Rufnummernanzeige gefälscht werden. Unter einem Vorwand erfragen die Täter die Kontoverbindung. Ihre gutgläubigen Opfer werden dann als „Finanzagenten“ missbraucht. Nachdem sie die Kontodaten ihrer Opfer erfragt haben, überweisen die Betrüger Geld auf dieses Konto mit der Aufforderung, es an ein ausländisches Konto weiter zu leiten. Wenn man dies macht, zieht das automatisch ein Strafverfahren nach sich, denn in solchen Fällen wird der Tatbestand der Geldwäsche erfüllt. (Quelle: Polizeipresse Nordhessen v. 05.08.15)

Die Kriminellen überweisen Geldbeträge, die sie ergaunert haben, an einen Kontoinhaber, der dadurch ohne sein Wissen in die illegalen Machenschaften eingebunden wird. Dieser Betrag wird von den Tätern unter einem Vorwand (z.B. Geld wurde irrtümlich auf falsches Konto überwiesen, sei aber für einen Freund im Ausland bestimmt) zurückgefordert, wobei der als Finanzagent missbrauchte Kontoinhaber für die entstandenen Unannehmlichkeiten einen Teil des Geldes behalten darf. Die Rücküberweisung soll allerdings nicht auf das Ursprungskonto gehen, sondern auf ein anderes Konto, oftmals im Ausland, transferiert werden. Dort verliert sich die Spur. (Quelle: www.polizei-beratung.de)

Es kann auch vorkommen, dass die Täter telefonisch einen Treffpunkt vorschlagen, an dem das falsch gebuchte Geld übergeben werden soll, natürlich gegen Quittung und gegen ein paar Hundert Euro als „Dank“ für die Mühe. Wenden Sie sich bei solchem Ansinnen an die Polizei. Bei einem erfolgten Geldtransfer als Finanzagent wären Sie ebenfalls Beschuldigter und gegen Sie würde ein Ermittlungsverfahren wegen leichtfertiger Geldwäsche (wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft) gem. §261 StGB eingeleitet werden.

Trick mit Migranten als Finanzagenten

Personen mit Migrationshintergrund werden von Landsleuten angesprochen, ob sie ihr Konto für den Transfer von Geld zur Verfügung stellen. Angeblich ist ein Verwandter im Ausland krank, dem geholfen werden soll. Hier wird das Vertrauen zu Landsleuten für kriminelle Zwecke ausgenutzt

Auch sozial Schwache und Senioren sind bliebte Opfer.

Betrügerische Online-Shops

Immer häufiger erstellen Betrüger auch Webseiten von Online-Shops, die es gar nicht gibt, und versuchen so nichts ahnende Nutzer um ihr Geld zu bringen. Diese so genannten Fake-Shops sind professionell gestaltet und täuschen auf angeblichen Bewertungsseiten positive Beurteilungen vor. Oft deckt ein Anruf bei der im Impressum genannten Nummer den Betrug auf. Ist die Nummer nicht vergeben oder erreichen Sie nur eine Bandansage, ist Vorsicht geboten.

Nach Erkenntnissen des Landeskriminalamts in München wurden im Internet mittlerweile hunderte von fiktiven „Online-Shops“ festgestellt. Größtenteils werden über diese Seiten Elektroartikel und andere Markenwaren zu sehr günstigen Preisen gegen Vorkasse angeboten. Ein Versand der bestellten Waren erfolgt nicht. Die Bezahlung der Waren wird fast ausnahmslos über Konten von Finanzagenten abgewickelt. Von diesen Konten werden die Gelder sofort nach Eingang weiter ins Ausland transferiert.

Diese Finanzagenten – so genannte „money mules“ – werden von den Betrügern dazu gebracht, unter ihren Namen ein Konto zu eröffnen. über diese Konten laufen dann die Geldtransaktionen größtenteils über Online-Banking bis der Betrug auffliegt. Die Niederbayerische Polizei warnt davor, für einen Fremden unter dem eigenen ,“guten“ Namen ein Konto zu eröffnen und den Unbekannten die Verfügungsgewalt hierüber einzuräumen. Häufig hat ein solches Verhalten kriminalpolizeiliche Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche zur Folge.

Quelle: Polizeipresse Bayern v.05.10.10

Die Polizei Minden-Lübbecke warnt vor betrügerischen Online-Shops. Sie werben im Internet mit unschlagbar günstigen Preisen für hochwertige Elektronikgeräte. Doch hinter manchem Online-Shop verbirgt sich nur reine Abzocke.

Seit einigen Wochen muss die Polizei im Kreis Minden-Lübbecke Anzeigen aufnehmen, bei denen Kunden solcher Online-Geschäfte um ihr Geld betrogen wurden. Dabei verliert sich die Spur der Hintermänner und des Geldes regelmäßig im Ausland. Per Mausklick werden die weit unter dem regulären Preis angebotenen Elektronikgeräte wie I-Pod oder neuwertige Spielekonsole scheinbar problemlos bestellt. Wenig später erhält der Kunde per Mail eine Rechnung ins Haus. Diese sowie der damit verbundene Lieferauftrag erwecken einen sehr professionellen Eindruck.

Erst auf den zweiten Blick fällt auf, dass häufig keinerlei Bankverbindungen aufgeführt sind. Diese kommen erst mit einer weiteren Mail. In der Regel ist dort ein Konto einer deutschen Bank genannt und es wird um Vorkasse gebeten. Dahinter verbirgt sich jedoch ein so genannter „Money-Agent“. Dieser fungiert quasi als Strohmann und überweist die eingehenden Geldbeträge auf ein ausländisches Konto. Damit die Strafverfolgungsbehörden über diese Agenten nicht auf die Spur der Hintermänner kommen, werden die Strohmänner nach kurzer Zeit gewechselt und die Konten gelöscht. Die georderte Ware bekommt der Kunde niemals zu Gesicht.

Das im Voraus gezahlte Geld bleibt verschwunden. Damit nicht noch mehr Internetnutzer auf solch eine Betrugsmasche hereinfallen, raten die Internetexperten der Polizei: Sich niemals von solch unschlagbar günstigen Preisen ködern lassen.

Vorsichtig sein, wenn Vorauszahlungen gefordert werden. Vorsicht, wenn sich im Impressum keine weiteren Erreichbarkeiten wie zum Beispiel Anschrift oder Telefonnummer befinden und lediglich ausländischen Verbindungen angegeben werden. Um die Seriosität des Online-Shops zu prüfen, sollte der Firmenname per Internetsuchmaschine vorab geprüft werden. In Zweifelsfällen keine Bestellungen vornehmen.

Quelle: news aktuell gmbh v. 08.10.09

Paketagent, Warenmanager, Postarbeiter

Im Jahr 2012 nahmen 70 Paketagenten im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt Pakete an und leiteten diese hauptsächlich an Adressen in Osteuropa weiter. 2013 traten bisher 60 Personen in dieser Form in Erscheinung.Dabei entstand beispielsweise in dem Fall eines 59 jährigen aus dem Landkreis Pfaffenhofen ein Gesamtschaden in Höhe von 12500 Euro. (Quelle: Polizeipresse Bayern v. 16.08.13)

Paketagenten sollen an ihren Wohnanschriften oder in Wohnungen von Landsleuten Pakete annehmen, ggf umpacken, kontrollieren und sie dann in das Ausland mit neuen Adressen weiter leiten. Das Nebenjobangebot wird z.B. als Qualitätsprüfer für einen amerikanischen Paketdienst. Auch als „Paketmaschinenbediener“ oder „Postdienstbetriebsleiter“ werden ahnungslose Jobsucher angeheuert. Frech werden sogar seriös anmutende Arbeitsverträge dazu angeboten.

Für die Annahme dieser Pakete und die Weiterversendung wird ihnen pro Paket ein Entgelt zwischen 20 und 40 EUR versprochen.

Teilweise werden sogar Arbeitsverträge mit gefälschten bzw. nicht existenten Firmenlogos online abgeschlossen, um Seriosität vorzugaukeln.Die Haupttäter verlangen oft auch Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Kontoverbindung und die Kopie des Personalausweises. Mit diesen Daten können diese dann sogar die Lieferadresse gegenüber dem Versandhandel legitimieren. Nicht wenige der „Paketagenten“ geben bei der Agentur für Arbeit an, wieder in einem Beschäftigungsverhältnis zu stehen. Das Arbeitslosengeld bleibt aus, der Lohn für den „Paketagenten“ allerdings auch.

Oftmals stellen sich diese Personen gutgläubig zur Verfügung oder sind arbeitslos und nehmen deshalb die scheinbar leichte Arbeit an.

Dabei handelt es sich um betrügerische online-Bestellungen, die mit betrügerisch erlangten, überwiegend deutschen Kreditkartendaten, bezahlt werden. Die „Hintermänner“ bestellen im großen Stil z. B. hochwertige Elektronikartikel und „bezahlen“ mit zuvor illegal ausgespähten Online-Bezahlsystemen (z.B. Kreditkartendaten). Als Liefer- und Rechnungsanschrift verwenden sie die Personalien der zuvor angeheuerten „Warenagenten“. Nach Erhalt der Waren leitet der Agent die Waren ins Ausland weiter. „Platzt“ die Bezahlung dann später, erhält der ahnungslose Warenagent irgendwann die Rechnung der Firmen. Die muss er auch bezahlen, denn er hat ja den Erhalt der Ware quittiert (was er damit macht, „ist sein Problem“!)

Da die Händler ihre Waren, wenn diese mit deutschen Kreditkartendaten bezahlt worden sind, in der Regel auch nur in Deutschland versenden, wird für den erfolgreichen Abschluss der Betrugsmasche eine deutsche Versandanschrift benötigt. Zum Tatplan gehört deshalb die Angabe von Namen und Adressen der „Paketagenten“. Die Aufgabe der „Paketagenten“ besteht darin, die bevorstehenden Lieferungen anzunehmen und an die eigentlichen Auftraggeber, z. B. in der Ukraine, Litauen, Estland usw. weiterzuleiten. Gerne werden mehrere „Paketagenten“ hintereinander geschaltet, um so noch besser den Weg der Warenzustellung verschleiern zu können.

Die Paketagenten, Logistikmanager kennen ihre anonymen „Auftraggeber“ nicht persönlich, sie stehen mit ihnen per Mail in Kontakt, manchmal wird ihnen eine ausländische Handynummer für Rückfragen zur Verfügung gestellt.

Hier so ein Mail zur Anwerbung als Logistikmanager.

Mit einem Trick nutzen die Betrüger die Webseiten ausländischer Unternehmen, um Seriosität zu dokumentieren. Sie gaukeln wegen angeblich technischer Probleme vor, bei Interesse eine andere Mail zu benutzen. Dabei wird oftmals nur ein Buchstabe in der Anschrift verändert oder weggelassen. Im Hintergrund und für den Interessenten nicht erkennbar, wird die Mail über ausländische Server umgeleitet und landet nicht selten in Osteuropa. Der Göttinger Polizei sind gegenwärtig drei Fälle dieser Betrugsart bekannt. Darüber hinaus gibt es etliche Hinweise auf derartige Werbeversuche.

Strafrechtlich gesehen liegt ein Betrugstatbestand im Sinne des Strafgesetzbuchs vor (Warenkreditbetrug )

Zumindest besteht für den „Paketagenten“ zunächst ein Anfangsverdacht, Beihilfe zu einer Betrugsstraftat geleistet zu haben. Das bedeutet, dass er sich strafrechtlicher Verfolgung mit allen Konsequenzen aussetzt

Quelle: news aktuell gmbh v. 17.03.2009 u. 16.07.2012 u. 10.04.13

Unbekannter bittet um Annahme von Paketen

In einem vermeintlich persönlichen Brief bittet ein Unbekannter um Annahme von Paketen, die per Kurier zugestellt werden sollen. Die Pakete würden dann später persönlich abgeholt werden. Sollte der Bittsteller verhindert sein, bittet er ab 18 Uhr eines bestimmten Datums die Pakete vor die Haustür zu stellen.

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass die Waren in betrügerischer Absicht und unter Verschleierung der Identität erlangt werden sollen.

Den Ermittlern der Kasseler Kripo wurden bislang zehn Briefe bekannt. In zwei Fällen sind Waren im Online-Versandhandel per Computer bestellt worden. Die Ermittlungen zum Besteller führten zu einer arglosen Rentnerin aus Kassel, die unverschlüsselt mit einer W-LAN-Verbindung (drahtlose (Funk-) Netzwerkverbindung) im Internet surfte.

Der Betrüger hatte nach Angaben der ermittelnden Beamten im Kasseler Stadtgebiet nach unverschlüsselten W-LAN-Verbindungen gesucht und sich derer bedient. In diesem Zusammenhang weist die Polizei-Beratungsstelle des Polizeipräsidiums Nordhessen auf die Gefahren des unverschlüsselten Surfens hin. Wer sein Netz nicht sichert, haftet z.B. auch bei illegalen Downloads durch heimliche Mitsurfer.

Für Unbekannten Artikel in Internetauktion eingestellt

Eine 50-jährige Frau aus Rothenburg ob der Tauber (Lkr. Ansbach) stellte Anfang diesen Jahres (2011) für einen Auftraggeber aus Niedersachsen Elektrowerkzeuge in eine Internetauktionsseite ein. Die bei ihr eingehenden Kaufpreise überwies sie an ihren Auftraggeber weiter.

Die Rothenburgerin hatte zuvor im Internet eine Kleinanzeige geschaltet, in der sie nach Arbeit suchte. Ein bislang unbekannter Mann aus Niedersachsen meldete sich daraufhin bei der 50-Jährigen und bot ihr eine „Stelle“ an. Ihre Tätigkeit bestand darin, Artikelbeschreibungen zu Elektrowerkzeugen in ein bekanntes Internetauktionshaus zu stellen. Hierzu schickte ihr der Mann per E-Mail die vorgefertigten Angebote. Die 50-Jährige nutzte daraufhin den Account ihres Mannes und stellte die Artikel zum Verkauf ins Netz.

Die von den Käufern auf ihr privates Konto überwiesenen Gelder überwies sie postwendend nach Niedersachsen weiter. Für ihre Dienste erhielt sie wöchentlich ca. 250 Euro.

Da jedoch bislang keinerlei Waren an die potentiellen Käufer ausgeliefert wurden, wandten sich diese nun an die Polizei.

Die 50-jährige Frau aus Rothenburg transferierte insgesamt mehrere tausend Euro auf das Konto nach Niedersachsen.

Das Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach hat nun die Ermittlungen übernommen. Die Beamten der Markgrafenstadt leiteten ein Strafverfahren gegen die Rothenburgerin wegen Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte ein. Gegen den bislang unbekannten Empfänger des Geldes wurde ein Strafverfahren wegen Betruges eröffnet.

Die Kriminalpolizeiinspektion Ansbach warnt eindringlich vor solchen „Stellenangeboten“. Diese so genannten „Finanzdienstleistungen“ dienen den Tätern lediglich als Mittel zum Zweck, um ihren Betrug bei den einschlägigen Internetauktionshäusern zu verschleiern.

Quelle: Polizeipresse Mittelfranken, news aktuell gmbh v. 17.02.11

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