Wann zahlt die Hausrat-Versicherung?

Geldautomaten-Raub-Versicherung

versicherung Es gibt Kreditkarten, die im Versicherungspaket eine Geldautomaten-Raub-Versicherung anbieten. Diese zahlt aber nur, wenn dass Geld mit der entsprechenden Kreditkarte an einem Geldautomaten abgehoben und innerhalb der folgenden zwei Stunden gewaltsam oder unter Gewaltandrohung geraubt wurde. Dass heisst, der Raub muss durch einen tätlichen Angriff auf den Versicherten erfolgt sein. Der Haftungsbetrag ist auch nicht unbegrenzt, meist nur bis 500 Euro.

Handtaschenraub, zahlt die Hausratversicherung?

Zahlt die Hausratversicherung für die geraubte Brieftasche? Die Hausratversicherung zahlt für den Raub der Geldbörse/Brieftasche nur dann, wenn der Täter Gewalt angedroht oder angewendet hat. Ein einfacher Taschendiebstahl wird nicht ersetzt.

Der Raub muss bei der Polizei und bei der Versicherung angezeigt werden. Ersetzt werden bis zu zehn Prozent der Hausratsversicherungssumme. Bei Raub von Bargeld gibt es aber eine Obergrenze je nach Vertrag zwischen 250 und 1.000 Euro. Um zu beweisen, dass Gewalt angedroht oder angewendet wurde, kann es wichtig sein, Zeugen zu haben. Sollten Sie Zeuge eines Raubes werden, melden Sie sich deshalb bei der Polizei als Zeuge.

Bei Raub und Diebstahl im Ausland sollte dies umgehend der Versicherung gemeldet werden. Wird persönlicher Besitz im Ausland geraubt, ist er in der Hausrat mit versichert, wenn er sich nicht länger als 3 Monate außerhalb der Wohnung befindet. Mit einer Schadensanzeige sollte aber nicht bis zur Rückkehr nach Hause gewartet werden, so der ARCD unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 222 C 35329/06).

Quelle: Bezirksverband Hannover im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD)

Hausratsversicherung zahlt bei Straßenraub aus Fahrzeug

Das Stoppen und Hindern einer Weiterfahrt eines Fahrzeuges mit anschließender Wegnahme von Gegenständen ist als Raub anzusehen und unterliegt somit dem Hausratsversicherungsschutz.

Ein im Auto fahrendes Ehepaar war durch ein vor Ihnen haltendes Motorrad zum Stoppen gezwungen. Daraufhin war der Sozius vom Motorrad abgestiegen und hatte mehrere Gegenstände aus dem Fahrzeug entwendet. Die Eheleute hatten den Schaden bei ihrer Hausratsversicherung gemeldet, die eine Regulierung abgelehnt hatte.

Nach Meinung des Gerichts handelte es sich um einen durch die Versicherung gedeckten Raub, nicht um einen Trickdiebstahl. Das Blockieren des Autos durch Versperren der Fahrbahn mit dem Motorrad könne als Gewalt gewertet werden, durch die eine Wegnahme der Wertgegenstände erst ermöglicht worden sei. Die Versicherung musste den Schaden ersetzen (Urteil des LG Ulm vom 04.11.2009 1 S 129/09). (Quelle: www.money-advice.net)

Armbanduhr beim Einkaufsbummel geraubt – Hausrat muss zahlen

Das Opfer wurde bei einem Einkaufsbummel in einer belebten Straße in Neapel von hinten überfallen, der Täter riss die Uhr, eine goldene Rolex, vom Handgelenk. Das Oberlandesgericht Köln (8Az.: 9 U 26/05) hat mit Urteil vom 13.03.2007 die Hausratversicherung zur Zahlung verurteilt. Grund: Es handelt sich nicht um einen Diebstahl, sondern um einen von dem Versicherungsschutz umfassten Raub. Grobe Fahrlässigkeit lag nicht vor, weil das Opfer nicht im Dunkeln und nicht auf abgelegenen Straßen unterwegs war.

Raub im Ausland wird beglichen

Das Landgericht Ulm hat entschieden (Az,: 1 S 129/09):

Die Hausratversicherung muss bei einem Raubüberfall im Ausland zahlen. Der Kläger war mit einem Leihwagen in Sizilien unterwegs. In einer engen Gasse stoppte ein Moped, der Sozius öffnete die Autotür und und klaute zwei Ledertaschen. Das Landgericht sprach ihm rund 2.700 Euro von der Versicherung zu.

Hausrat und Trickbetrug

Die Hausratversicherung greift nicht bei Trickbetrug.

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